Akte 
Sitzung 21. Juli 1965
Entstehung
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Beschluß zu Punkt 1/1, Vorlage Nr. 173 Umlegung Baugebiet "Alberthöhe"

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Für das Baulandumlegungsgebiet "Alberthöhe" werden gemäß § 58 des BBauG ein Flächenbeitrag für die erstmals zu erschließenden Gebietsteile in Höhe von 30 % und für die bereits erschlossenen Grundstücke in Höhe von 10 % der Einlageflächen erhoben.

Der Flächenbeitrag ist nur in der Höhe in Maturalleistung aufzu­bringen, wie er zur Deckung des Straßenlandes benötigt wird.

Es ist jedoch in das Ermessen des Umlegungsausschusses gestellt, im Einzelfall den Prozentsatz entsprechend des Umlegungsvorteils zu reduzieren.

Beschluß zu Punkt 1/la. Vorlage Nr. 156 Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt die Mehrkosten für die Schloßbeleuchtungs­anlage in Höhe von 2.000, DM als überplanmäßige Ausgabe und beschließt die Deckung aus zu erwartenden Mehreinnahmen im Rahmen des Nachtragshaushaltsplanes 1965.

Beschluß zu Punkt 1/2. Vorlage Nr. 157

Zuschuß zu den Kosten des Feuerwerkes anläßlich der Kirmes 1965

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Die Stadt gewährt dem Gewerbe- und Bürgerverein einen Zuschuß in Höhe von 750, DM (50 %) zu den Kosten des Feuerwerkes an­läßlich der Kirmes 1965.

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