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Beschluß zu Punkt 1/1, Vorlage Nr. 173 Umlegung Baugebiet "Alberthöhe"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Für das Baulandumlegungsgebiet "Alberthöhe" werden gemäß § 58 des BBauG ein Flächenbeitrag für die erstmals zu erschließenden Gebietsteile in Höhe von 30 % und für die bereits erschlossenen Grundstücke in Höhe von 10 % der Einlageflächen erhoben.
Der Flächenbeitrag ist nur in der Höhe in Maturalleistung aufzubringen, wie er zur Deckung des Straßenlandes benötigt wird.
Es ist jedoch in das Ermessen des Umlegungsausschusses gestellt, im Einzelfall den Prozentsatz entsprechend des Umlegungsvorteils zu reduzieren.
Beschluß zu Punkt 1/la. Vorlage Nr. 156 Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt die Mehrkosten für die Schloßbeleuchtungsanlage in Höhe von 2.000,— DM als überplanmäßige Ausgabe und beschließt die Deckung aus zu erwartenden Mehreinnahmen im Rahmen des Nachtragshaushaltsplanes 1965.
Beschluß zu Punkt 1/2. Vorlage Nr. 157
Zuschuß zu den Kosten des Feuerwerkes anläßlich der Kirmes 1965
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die Stadt gewährt dem Gewerbe- und Bürgerverein einen Zuschuß in Höhe von 750,— DM (50 %) zu den Kosten des Feuerwerkes anläßlich der Kirmes 1965.
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