Akte 
Konstituierende Sitzung 23. November 1964
Entstehung
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Zu Punkt 1/1

Verpflichtung der Ratsmitglieder

Unter Hinweis auf die §§ ßO, ßl, ßß und 40 der Gemeinde- Ordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung des Landesge­setzes vom $. 1364 (GVB1. S. i4ß) verpflichtet der Bürgermeister durch Handschlag die Ratsmitglieder und führt sie in ihr Amt ein.

Im Anschluß an die Einführung und Verpflichtung dankt er den Stadtratsmitgliedern für ihre Bereitschaft, die in der kommenden Ratsperiode anfallenden Aufgaben gemein­sam mit der Verwaltung lösen zu wollen. Die wichtigsten Probleme, die in den kommenden Jahren in Montabaur zu lösen sind, stellen an den Rat und die Verwaltung der Stadt große Anforderungen und können nur in gemeinsamen Anstrengungen gemeistert werden. Der Vorsitzende richtet an alle Bürger die Aufforderung, mehr als in der Vergan­genheit aktiv an den vor uns liegenden Aufgaben durch Anregung, Beurteilung, aber auch durch Kritik mitzuwirken.

Im neuen Stadtrat sind die bisherigen Ratsmitglieder Weimer, Gaebler, Wüst und Bahl nicht mehr vertreten.

Ihnen spricht der Vorsitzende seinen Dank für die in der Vergangenheit geleistete Arbeit zum Wohle der Stadt Montabaur aus. Als Erinnerungsgabe überreicht er an Herrn Bahl das Wappen der Stadt. In der letzten Sitzung der abgelaufenen Legislaturperiode haben die übrigen Herren bereits dasgleiche Geschenk erhalten.

Der Sprecher der CDU.-Fraktion, Ratsmitglied Decker dankt der Bürgerschaft der Stadt Montabaur für das große Vertrauen, das sie bei der Wahl des Stadtrates seiner Fraktion entgegengebracht hat. Er erklärt, daß die CPU.-Fraktion der ihr übertragenen Verantwortung bewußt ist und bemüht sein wird, zum Wohle der Allgemeinheit

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