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Beschluß zu Punkt 11/4, Vorlage Nr. 57 Änderung des Bebauungsplanes "In der Bächel"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Vorbehaltlich der Genehmigung der Grundstücksnachbarn wird der Bebauungsplan "In der Bächel" gemäß § 13 BBauG so geändert, daß auf der Parzelle 9/4207 statt des zweigeschossigen Wohnhauses mit Laden ein dreigeschossiger Baukörper (Ladenlokal und Wohnungen) mit einem eingeschossigen Anbau errichtet werden kann.
Beschluß zu Punkt 11/5. Vorlage Nr. 53
Grundstücksankauf
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt dem Ankauf der von Herrn Ernst Burg, Bauingenieur, Montabaur, Wallstraße, angebotenen Grundstücksparzellen in der Flur 24
Nr. 3783 =
1,79
ar
Nr. 3781 =
2,58
ar
Nr. 3744 =
3.33
ar
insgesamt
7,70
ar = 30,80 nass
groß zum Preise von 300,-- DM je Rute zu.
Der Kaufpreis in Höhe von 9.240,-- DM wird nach Überschreibung gezahlt.
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29.9 1964
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1964
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