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Bundesrepublik Deutschland und das Land Rheinland-Pfalz - vertreten durch das Straßenbauamt Diez - stimmt der Stadtrat zu. Die zu verkaufende Grundstücksfläche beträgt 23.599 qm.
Der Verkaufspreis je qm beträgt 1,25 DM (Festsetzung der Schätzungsbehörde). Der Gesamtverkaufspreis in Höhe von 29.493,75 DM ist vom 16. 10. 1962 bis zum Tage der grundbuchamtlichen ÜberSchreibung bzw. bis zur Zahlung des hoch jeweils offenstehenden Kaufpreises mit 4 % zu verzinsen. Die Zinsen sind mit der Auszahlung des Kaufpreises fällig.
Baumbestände, die nach der Grenzänderung auf bundes- oder landeseigenem Gelände sthhen, bleiben bis zur Nutzung Eigentum der Stadt. Der Zeitpunkt des Einschlages wird durch die Stadt bestimmt.
Nichtöffentliche Sitzung
Der Stadtrat beschließt in nichtöffentlicher Sitzung, die noch auf der Tagesordnung stehenden Punkte zu beraten. Zur Verkündung dieses Beschlusses stellt der Vorsitzende die Öffentlichkeit gern. § ßl Abs. 2 des Selbstverwaltungsgesetzes wieder her und gibt die Entscheidung des Stadtrates bekannt.
Die folgenden Punkte werden sodann in nichtöffentlicher Sitzung beraten.
Beschluß zu Punkt 11/1, Vorlage Nr. 54
Antrag auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung im Bebauungs gebiet "Alberthöhe"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der,Stadtrat gibt seine, iZustimmung zur Bauausnahmegenehmigung
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^ 29 . 9 . ^1964
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1964
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