Vorlage Nr. 22, Umzugsanordnung für Bürgermeister Mangels
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Umzug des Bürgermeisters Mangels von seinem bisherigen Wohnort Münster nach seinem neuen Dienstort Montabaur wird angeordnet.
Für die Zahlung der Umzugskostenvergütung und der Trennungs entschädigung gelten die landesgesetziichen Bestimmungen.
An der Beratung und Beschlußfassung nahm der Vorsitzende, Bürgermeister Mangels, nicht teil. Während seiner Abwesenheit leitete II. Beigeordneter Scheidt die Sitzung.
Montabaur, den 6. April 1964
Für die Punkte 1-19
Der Vorsitzende
(/
Bürgermeister
Ratsmitglied Wüst
Schriftführer
Ratsmitglied Witte
II. Beigeordneter
Für den Punkt 20

