Akte 
Sitzung 28. November 1963
Entstehung
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Beschluß zu Punkt 6

Einziehung eines Feldweges im Baugebiet "Wassergraben III"

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Die öffentliche Benutzung des städt. Feldweges Flur 26 Parzelle 5860/1 soll aufgehoben werden.

Beschluß zu Punkt 7

Aufhebung des Grenzregelungsbeschlusses Ortseifen ./. Böckling

sowie Änderung des Bebauungsplanes Hohe Straße

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

1. Der Beschluß des Stadtrates vom 13.12.1962 über die Einlei­tung und Durchführung einer Grenzregelung in Sache Ortseifen ./. Willi Böckling soll aufgehoben werden.

2. Der Bebauungsplan "Hohe Straße" soll geändert werden, daß sich die Straßenfront des Baugrundstückes Ortseifen um 2,80 m verringert und das Baugrundstück Böckling um die gleiche Menge breiter wird.

Beschluß zu Punkt 8

Bauausnahmegenehmigung für das Baugebiet 'Alberthöhe"

Der Stadtrat beschließt einstimmig, Herrn Paul Köster aus Weidenhahn die Zustimmung zur Bauausnahmegenehmigung für die Bebauung der Grundstücke Flur 23, Parzellen 12/3692, 13/3692 sowie einem Teil der Parzelle 3693 zu erteilen, wenn die im Bebauungsplan "Alberthöhe" festgelegten Grenzabstände einge­halten werden.

Außerdem wird zur Auflage gemacht, daß die richtige Einmessung des Gebäudes vor Baubeginn durch Herrn Stadtbaumeister Galke oder dessen Vertreter festzustellen ist.