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Beschluß zu Punkt 6
Einziehung eines Feldweges im Baugebiet "Wassergraben III"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die öffentliche Benutzung des städt. Feldweges Flur 26 Parzelle 5860/1 soll aufgehoben werden.
Beschluß zu Punkt 7
Aufhebung des Grenzregelungsbeschlusses Ortseifen ./. Böckling
sowie Änderung des Bebauungsplanes Hohe Straße
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
1. Der Beschluß des Stadtrates vom 13.12.1962 über die Einleitung und Durchführung einer Grenzregelung in Sache Ortseifen ./. Willi Böckling soll aufgehoben werden.
2. Der Bebauungsplan "Hohe Straße" soll geändert werden, daß sich die Straßenfront des Baugrundstückes Ortseifen um 2,80 m verringert und das Baugrundstück Böckling um die gleiche Menge breiter wird.
Beschluß zu Punkt 8
Bauausnahmegenehmigung für das Baugebiet 'Alberthöhe"
Der Stadtrat beschließt einstimmig, Herrn Paul Köster aus Weidenhahn die Zustimmung zur Bauausnahmegenehmigung für die Bebauung der Grundstücke Flur 23, Parzellen 12/3692, 13/3692 sowie einem Teil der Parzelle 3693 zu erteilen, wenn die im Bebauungsplan "Alberthöhe" festgelegten Grenzabstände eingehalten werden.
Außerdem wird zur Auflage gemacht, daß die richtige Einmessung des Gebäudes vor Baubeginn durch Herrn Stadtbaumeister Galke oder dessen Vertreter festzustellen ist.

