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§ 1 Mit dem Machtragshaushaltsplan werden
erhöht um DM
vermindert um DM
und damit der Gesamtbetrag des Haus- haltsplanes einschl. der Nachträge
gegenüber auf nunmehr
bisher festgesetzt
DM DM
a) im ordentlichen Haushalt
1
die Einnahmen
32.651,-
2.133.376,-
2.100.725,-
die Ausgaben
-
32.651,-
2.133.376,-
2.100.725,-
1
b) im auBerordentl. Haushalt
}
die Einnahmen
**
100.000,-
1.585.000,-
1.485.000,-
die Ausgaben
-
100.000,-
1.585.000,-
1.485,000,-
§ 2 Oie Steuersätze für das Rechnungsjahr 1963 werden nicht geändert.
§ 3 Der Möchstbetrag der Kassenkredite, die im Rechnungsjahr 1963 zur Aufrechterhaltung des Betriebes dsr
Stadtkasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung von 200.000 OM bicht geändert.
$ 4 Der Oarlehensbetrag, der zur Bestreitung von Ausgaben im außerordentlichen Haushaltsplan des Rechnungsjahres 1963 dienen soll, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 522.000 DM nicht geändert.
Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Montabaur hat in der Zeit vom 6.11. bis 21.11.1963 widerspruchslos ausgelegen.
Beschluß zu Punkt 2
Der Stadtrat genehmigt einstimmig die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1963 des Hospitalfonds Montabaur in folgender Form:
§ 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um DM
und damit der Gesamtbetrag des Haus- haltsplanes einschl. der Nachträge vermindert um gegenüber auf nunmehr
bisher festgesetzt
DM DM DM
a) im ordentlichen Haushalt die Einnahmen
900,-
69.600,-
70.500,-
dte Ausgaben
900,-
-
69.600,-
70.500,-
b) im auBerordentl. Haushalt
die Einnahmen
51.260,-
-
109.570,-
160.830,-
die Ausgaben
51.260,-
-
109.570,-
160.830,-
§ 2 entfällt § 3 entfällt
Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung des Hospttalfonds-Montabaur hat in der Zeit vom 6.11. bis 21.11.1963 widerspruchslos ausgelegen.
14.1
1964
1964
L6.7
-964

