Akte 
Sitzung 28. November 1963
Entstehung
Einzelbild herunterladen

1

!!,t"

§ 1 Mit dem Machtragshaushaltsplan werden

erhöht um DM

vermindert um DM

und damit der Gesamtbetrag des Haus- haltsplanes einschl. der Nachträge

gegenüber auf nunmehr

bisher festgesetzt

DM DM

a) im ordentlichen Haushalt

1

die Einnahmen

32.651,-

2.133.376,-

2.100.725,-

die Ausgaben

-

32.651,-

2.133.376,-

2.100.725,-

1

b) im auBerordentl. Haushalt

}

die Einnahmen

**

100.000,-

1.585.000,-

1.485.000,-

die Ausgaben

-

100.000,-

1.585.000,-

1.485,000,-

§ 2 Oie Steuersätze für das Rechnungsjahr 1963 werden nicht geändert.

§ 3 Der Möchstbetrag der Kassenkredite, die im Rechnungsjahr 1963 zur Aufrechterhaltung des Betriebes dsr

Stadtkasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung von 200.000 OM bicht geändert.

$ 4 Der Oarlehensbetrag, der zur Bestreitung von Ausgaben im außerordentlichen Haushaltsplan des Rechnungsjahres 1963 dienen soll, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 522.000 DM nicht geändert.

Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Montabaur hat in der Zeit vom 6.11. bis 21.11.1963 wider­spruchslos ausgelegen.

Beschluß zu Punkt 2

Der Stadtrat genehmigt einstimmig die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1963 des Hos­pitalfonds Montabaur in folgender Form:

§ 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um DM

und damit der Gesamtbetrag des Haus- haltsplanes einschl. der Nachträge vermindert um gegenüber auf nunmehr

bisher festgesetzt

DM DM DM

a) im ordentlichen Haushalt die Einnahmen

900,-

69.600,-

70.500,-

dte Ausgaben

900,-

-

69.600,-

70.500,-

b) im auBerordentl. Haushalt

die Einnahmen

51.260,-

-

109.570,-

160.830,-

die Ausgaben

51.260,-

-

109.570,-

160.830,-

§ 2 entfällt § 3 entfällt

Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung des Hospttalfonds-Montabaur hat in der Zeit vom 6.11. bis 21.11.1963 widerspruchslos ausgelegen.

14.1

1964

1964

L6.7

-964