29 . 9 .
1964
Parz. Nr
Übertrag
- 12 -
28,15
ar
1639
=
16,01
ar
1640
=
00
M3
ar
1641
20,81
ar
1652/2
SB
20,97
ar
1653
SB
15,16
ar
1654
15,10
ar
1656
as
24.24
ar
155,02
ar
15.502 qm.
Für den Fall, daß die Grundstückseigentümer Keiner und Homann mit dem Kaufpreis nicht einverstanden sind, bzw. andere zusätzliche Bedingungen stellen, hat die Stadtverwaltung Montabaur das Enteignungsverfahren umgehend einzuleiten.
Zur Kostendeckung sind zunächst etwaige höhere ordentliche Einnahmen der Friedhofsverwaltung in 1963 und der noch verfügbare Teil der Friedhofserweiterungsrücklage 3u verwenden. Für den nicht gedeckten Kostenteil ist, soweit mpglich, anderweitige Deckung im Nachtragshaushaltsplan 1963 zu suchen.
Beschluß zu Punkt 11/2
Zuteilung von Gelände des Hospitalfonds
Der Stadtrat erklärt sich damit einverstanden, daß der z.Zt. noch bebaubare Teil des Hospitalgeländes, der für die Ansiedlung von Kleinindustrie vorgesehen ist, an die Firma Gaebler zum Preise von 6,— DM jeqm verkauft wird, wenn Gaebler seinen auf der Alberthöhe gelegenen Bauplatz, auf dem jetzt seine Betriebsanlage steht, zum Preise von 10,— DM je qm an den Hospitalfonds abgibt.
Beschluß zu Punkt 11/3
Ankauf von Grundstücken durch den Hospitalfonds
Der Stadtrat stimmt einstimmig dem Ankauf der folgenden Grund-
- 13 -
13.10
4.10
12.12
14.1
1964

