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Beschlüsse zu Punkt 1/6
Anordnung und Beschluß der Umlegung "In der Bächel"
a) Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat in Montabaur ordnet gemäß § 46 (1) des BBauG vom 23.6.1960 die Durchführung der Teilumlegung in dem Distrikt "In der Bächel" an und beauftragt den durch Stadtratsbeschluß vom 29.3.1962 gewählten Umlegungsausschuß mit der Durchführung der Umlegung. Der Umlegung wird der rechtskräftige am 2.5.1963 von der Bezirksregierung Montabaur genehmigte Bebauungsplan zugrunde gelegt.
b) Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
1. Der Stadtrat ih Montabaur beschließt aufgrund der Umlegungsanordnung vom 16.8.1963 gemäß § 47 des BBauG, vom 23.6. 1960 die Einleitung der Teilumlegung für das Gebiet des Bebauungsplanes "In der Bächel".
2. Das Umlegungsgebiet ist auf dem beiliegenden, einen Bes standteil dieses Beschlusses bildenden Plan, durch einen roten Farbstreifen kenntlich gemacht.
3. Das Umlegungsgebiet umfaßt die in beigefügtem Verzeichnis aufgeführten Grundstücke.
4. Das Umlegungsgebiet erhält die Bezeichnung "Umlegungsgebiet In der Bächel".
Beschluß zu Punkt 1/7
Einziehung von Wegen in der "Eichwiese"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die öffentliche Benutzung der städt. Wegegrundstücke
Flur 18, Parzelle 5767/2 Flur 20, Parzellen 5736, 5737
soll aufgehoben werden
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