Akte 
Sitzung 17. Juli 1963
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Anlage

zur Niederschrift über die Stadtratsitzung am 17.7.1963. Berichtigung zu Seite 6

Architekt Dr. Krieger hat mit Schreiben vom 16.8.1963 den auf Seite 6, 2. Absatz, eingeklammerten Satz (f) wie folgt berichtigt:

"Bei einem Einzugsgebiet von 20.000 Einwohner rechnet man als Gesamtfläche ohne Parkplatz 20.000 qm. Das heißt also: auf 1 Einwohner kommt 1 qm Gesamtfläche. Von der Gesamt­fläche rechnet man 1/10 für die Gesamtwasserfläche. Das heißt also: bei 20.000 qm Gesamtfläche = 2.000 qm Wasser­fläche."

<3

29.9

1964

.io, 1964

t!

16.8.

,4963

/TL-

39.8

1963

4.10A

1963 i

1

2871^

! 196#

12.12J

1963

14.1.

1964

rechnet auf 1 qm des Einzugsgebietes 1 qm Wasserfläche oder bei 20.000 qm können Sie 2.000 qm Wasserfläche errichten.)

Wenn Sie eine Halle bauen würden in der Größenordnung 12,5 m x 25 m, das sind dann 312 qm, die Sie an Wasserfläche in der Halle haben, dann blieben etwa nachher 17.00^ qm Wasserfläche zur Verfügung, die Sie nachher draußen im Freien machen können. Diese würden sich zusammensetzen aus einem Nichtschwimmerbecken und einem Planschbecken. Es bliebe nämlich zu überlegen, ob Sie bei einem kombinierten Frei- und Hallenbad draußen im Freibadgelände ebenfalls ein komplettes Programm mit Plansch­becken, Nichtschwimmerbecken, einem Schwimmerbecken und einer Sprunganlage bauen würden. Wenn Sie dieses Programm berechnen, dann wäre das allein schon über 2.000 qm Wasserfläche, die für Ihr Gelände bestimmt zu groß sein würde. Wenn man Hallen- und Frei-Bad zusammen baut, haben Sie eben die wichtigen Vorteile, daß man nicht nur, wie ich später noch erläutern werde, einzelne Funktionen auch kombinieren kann, sondern auch die Wasserfläche. Ich denke vor allen Dingen dann daran, wenn Sie ein vollwertiges Schwimmbecken in der Halle haben mit einer richtigen Sprunganlage, daß man dann draußen nur ein großes

- 7 -

, 23.. 1. , '1964

i ,1964$!

1 .

' 3143,1 1964

/ 30.

^ 1964 !,

1 1 *

^1964

pi

18.

-964