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In einer allgemeinen Aussprache einigen sich die Fraktionen des Stadtrates über eine Anstellung des hauptamtlichen Bürgermeisters auf die Dauer von 12 Jahren.
Über die Besoldung beschließt der Stadtrat wie folgt:
Die Steile wird ausgewiesen nach der Besoldungsgruppe A 13 a des Landesbesoldungsgesetzes von Rheinland-Pfalz.
Diesen Beschluß faßt der Stadtrat mit 9 gegen 8 Stimmen.
Für den Antrag stimmten 8 Mitglieder der CDU.-Fraktion und der Vorsitzende, gegen den Antrag stimmten 4 SPD.-Mitglieder, 3 FDP.-Mitglieder und 1 CDU.-Mitglied.
Die Dienstaufwandsentschädigung wurde einstimmig auf 1.200,— DM jährlich festgesetzt.
Bei der Einstellung wird für die Bewerber ein Höchstalter nicht v&rgeschrieben.
Der endgültige Text der Stellenausschreibung hat folgenden Wortlaut:
Die Stelle des
HAUPTAMTLICHEN BÜRGERMEISTERS
der Kreisstadt Montabaur/U^-.v. , 6766 Einwohner, Ortsklasse A, ist infolge Erreichung der Altersgrenze des derzeitigen Stelleninhabers zum 1.2.1964 neu zu besetzen.
Die Wahidauer beträgt 12 Jahre. Besoldung erfolgt nach A 13 a des Landesbesoldungsgesetzes von Rheinland-Pfalz. Diastauf- wandsentSchädigung jährlich 1.200,— DM.
Es kommen nur Bewerber mit umfangreichen Fachkenntnissen und reicher Erfahrung auf allen Gebieten der kommunalen Selbstverwaltung in Frage.
Montabaur ist Sitz einer Bezirksregierung, zahlreicher Kreisbehörden, hat ein alt- und neusprachliches Gymnasium, ein Aufbaugymnasium und eine Handelsschule. Es bestehen gute Verkehrslinien nach Rhein-? Lahn und Sieg.
Bewerbungen mit ausführlichem handgeschriebenen Lebenslauf, Lichtbild, beglaubigten Zeugnisabschriften und lückenlosem Nachweis der bisherigen Tätigkeit werden bis zum 30.9.1963
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