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Nach kurzer Aussprache über die Notwendigkeit dieser Maßnahme einigt man sich dahin, den Weg bei der am 8.5.1963 stattfindenden Ortsbesichtigung des Bauausschusses zu besichtigen.
II. Nichtöffentliche Sitzung
Oer Stadtrat beschließt in nichtöffentlicher Sitzung, die noch auf der Tagesordnung stehenden Punkte zu beraten. Zur Verkündung dieses Beschlusses stellt der Vorsitzende die Öffentlichkeit wieder her und gibt den Beschluß des Stadtrates bekannt. Die folgenden Punkte werden sodann in nichtöffentlicher Sitzung beraten.
Beschluß zu Punkt 11/1"
Stellungnahme zu den Baukosten für den Gymnasialsportplatz
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat kann seine Zustimmung zur Übernahme zusätzlicher sogenannter Erschließungskosten gern. Verfügung des Ministeriums für Finanzen und Wiederaufbau vom 8.3.1963 V HB/BW1/33-D-2/21/63 in Höhe von 100.000,— DM aus folgenden Gründen nicht geben:
1. Die Auslegung des Begriffes "Erschließungskosten" in der 4. Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes über die öffentlichen hpheren Schulen § 6 Abs. 5 steht nicht im Einklang mit den §§ 127 und 128 des BBauG.
2. Auch der § 6 der 4. Landesverordnung zählt Erdbewegung und Stützmauer nicht zu den Erschließungskosten; es handelt sich nach verkehrsüblicher Auffassung um Baukosten.
3. Die zusätzliche finanzielle Belastung ist für die Stadt Montabaur nicht tragbar.
Zum Schluß der Sitzung erwähnt der Vorsitzende die Bestimmungen
11.7.
1963 /29.9. 1964
17.7.
1963
13.10 1964
29.8.
1963
s
4.1(U 1963
] ,1 't
12.12
14.1
1964
23.1
19649
§ 30.4
MiM64
11

