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Beschluß zu Punkt 1/1
Der Stadtrat genehmigt einstimmig
a) die Legung der Ölfernleitung durch die Feldgemarkung der Stadt Montabaur,
b) die Inanspruchnahme von Stadt- und Hospitalgrundbesitz für die Ölfernleitung,
c) die Eintragung einer beschränkten Grunddienstbarkeit ,
d) die vorliegenden Vereinbarungen mit Nachtrag.
Beschluß zu Punkt 1/2
Der Stadtrat beschließt einstimmig, daß das Anbringen der Lichterketten für die Vorweihnachtswerbung durch das örtliche Handwerk erfolgt und die entstehenden Kosten von der Stadt Montabaur übernommen werden.
Beschluß zu Punkt 1/3
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt der Verlängerung der Laufzeit des kurzfristigen Darlehens in Höhe von 200 000,— DM, das die Landesbank und Girozentrale Rheinland-Pfalz in Mainz aufgrund der Schuldurkunde vom 26.9.1961 der Stadt Montabaur gewährt hat, zu und ist mit der Zahlung einer Prolongationsgebühr von 1 000,— DM einverstanden.
Die Proiongationsgebühr ist vereinbarungsgemäß bei der Aktiengesellschaft für Geld- und Kapitalverkehr in Karlsruhe zur Erstattung anzufordern.

