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4. Tausch Quirmbach/Stadt
Der Stadtrat beschließt einstimmig:
1. Herrn Kaufmann Rainer Quirmbach zu Eigentum zu übertragen:
Flur
21
Parz.Nr.
5785/2 =
3,66
ar
H
21
" )!
5786/2 =
0,82
ar
M
21
" M
5787/2 =
1,10
ar
!!
25
" M
5827/1 =
1,50
ar
H
25
" tt
5828/2 =
0.82
ar
7,90 ar
zum Preise von insgesamt 1.500,— DM.
2. Von dem Kaufmann Quirmbach anzukaufen:
Flur 22 Parz.Nr. 55/5840 = 12,99 ar
zum Preise von 3.000,— DM, so daß an Quirmbach noch 1.500,— DM zu zahlen sind.
Der Stadtrat erklärt sich ferner mit der Verpachtung folgender Grundstücke an Quirmbach einstimmig einverstanden:
Flur
21
Parz.Nr.
5786/1 =
1,01
ar
M
21
M
H
5786/3 =
0,22
ar
!!
21
!t
t)
5787/1 =
0,50
ar
M
21
H
H
5787/3 =
1,08
ar
mit der Maßgabe, daß dem jeweiligen Eigentümer des jetzigen Grundstückes Adam Lenz eine ungehinderte Zufahrt über die Parzelle 5787/3 vertraglich zugesichert wird. Die Grunderwerbsteuer übernimmt jeder für den ihm zufallenden Grunderwerb. Die übrigen Kosten aus dem Vertrag werden geteilt.
14.6^ 1962 ;
2 . 8 .
1962
ja
14.8
1962
15.11.
13.12, 1962
5. Grundstücksabgabe an das Land zum Bau eines neuen Aufbaugymnasiums
In Abänderung seines Beschlusses vom 1.9.1961 beschließt der Stadtrat einstimmig, daß die Stadt die an den Hospitalfonds zu zahlende Entschädigung für die Grundstücke, die der Fonds an das Land zum Bau eines neuen Aufbaugymnasiums abgibt, von 24.000,— DM auf 28.860,— DM erhöht.
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