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Die durch diese Grenzänderung entstehenden Kosten werden ausschließlich von den Interessenten übernommen.
Beschluß zu Punkt 1/7
Beschluß über den Bebauungsplan Alberthöhe I
Der Stadtrat beschließt einstimmig, die Aufstellung des Teilbebauungsplanes "Auf der großen Alberthöhe I" Flur 38 Parz. 4504 bis 4508 zu genehmigen.und öffentlich bekanntzumachen.
Beschluß zu Punkt 1/8
Beschluß über Einsprüche gegen eine geplante Wegeeinziehung
Einspruch der Geschwister Baby und Mathilde Michel
Der Stadtrat ist mit der grundbuchamtlichen Eintragung der Firma Arnst, daß diese die Kehr- und Streupflicht auf der ganzen Wegbreite für die Geschwister Michel übernimmt, Einverstanden.
Einspruch des Fuhrunternehmers Josef Roßbach
Bezüglich des Einspruchs Josef Roßbach ist der Stadtrat mit der Aufstellung eines Verbotsschildes für den Durchgangsverkehr mit dem Zusatzschild "Anlieger frei" einverstanden.
Beschluß zu Punkt 1/9
Beschluß über die Einziehung von Feldwegparzellen
Die öffentliche Benutzung des jetzigen Fußweges, bestehend aus den Grundstücken Flur 22, Parz. 5843 und 5844, gelegen zwischen den Grundstücken Trauth, (Parz. 3953 und 6/3977) der städt. Grabenparzelle 5842, dem bisherigen Mühlgraben Q Quirmbach (Parz. 55/5840) und der Alleestraße soll aufgehoben
werden.
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