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daß die Leitung beim Durchlaß des Biebrichsbaches die Straße Horressen — Eigendorf kreuzt, dann durch die Gemarkung Montabaur weiter nach Süden über die B 49 geführt wird und in der Gemarkung Niederelbert parallel zur Straße Niederelbert - B 49, die südlich des N.D. Kreuzeiche gekreuzt wird, weiterverläuft. Der Verlauf durch die Gemarkung Holler erfolgt im Elberter Bachtal südlich des Baches. Die Ortslage Holler wird nördlich umgangen.
Beschluß zu Punkt 11/1
Der Stadtrat ist damit einverstanden, daß die Stadtverwaltung alle Wege beschreitet, welche die Errichtung des Wohnhauses unmöglich machen oder aber die Bauausführung so lange auszusetzen, bis der ursprüngliche Zustand hergestellt ist, aufgrund dessen Decker die Bauausnahmegenehmigung bzw. Zustimmung des Stadtrates hierzu erteilt wurde.
Zum Schluß der nichtöffentlichen Sitzung informiert der Vorsitzende den Stadtrat von dem Antrag Gelhard auf Errichtung einer Montagehalle an der B-255, Gemarkung Heiligenroth,
Herr Gelhard hat dort Industriegelände erworben, um eine Modnge- halle zu errichten und beabsichtigt, die Entwässerung und Ableitung der Fäkalien in die städt. Kanalisation zu führen. Bürgermeister Kraulich betont, daß die Stadt in keiner Weise an diesem Vorhaben interessiert sei, da beim Anschluß mehrerer solcher Industrieunternehmen an die städt. Kanalisation die Stadt zum Schluß gezwungen wäre, eine größere Abwasserleitung zu verlegen.
Über die Angelegenheit werden die zuständigen Ausschüsse noch
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14.8
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