Akte 
Sitzung 18. Januar 1962
Entstehung
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Nach Eröffnung der Sitzung widmet der Vorsitzende dem am 13.12.1961 verstorbenen Stadtoberrentmeister i.R. Hartenfels einen kurzen Nachruf. Zu Ehren des Verstorbenen erheben sich alle Anwesenden von ihren Plätzen.

Beschluß zu Punkt 1

Auf Grund der §§ 21 und 22 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz in der Fassung vom 5. Oktober 1954 (GVBi. S. 117) in Verbindung mit den §§ 2, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes vom 8. November 1954 (GVBI. S. 139) beschließt der Stadtrat am 18.1.1962 einstimmig die Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Montabaur.

Beschluß zu Punkt 2

Auf Grund des § 21 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 5.1o.l954 -GVBI. S. 117 - in Verbindung mit den §§ 1, 2, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes vom 8.11.1954 - GVBI. S. 139 - und des § 17 der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß an die öffentliche Abwasser­anlage in der Stadt Montabaur vom 18.1.1962 beschließt der Stadtrat einstimmig am 18.1.1962 die Beitrags- und Gebühren­ordnung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Montabaur.

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