Akte 
Sitzung 01. September 1961
Entstehung
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23.11.

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Für das Grundstück des Hospitalfonds "In der Borngasse" Flur 25 Parz. 3873 = 4,71 ar groß, interessiert sich seit langem Herr Josef Roßbach. Bisher ist keine Einigung zustande gekommen, weil Herr Roßbach der Forderung der Stadt auf Übergabe eines Grund­stückes In der Eichwiese" mit dreifacher Grundstücksgröße nicht entsprechen wollte.

Inzwischen hat sich Herr Josef Roßbach doch entschlossen, sein Grundstück "In der Eichwiese? Flur 25, Parzi Nr. 3997 = 15 ,06 ar im Tausch gegen das vorgenannte Hospitalgrundstück abzugeben.

Als Ausgleich für 260, DM, die der Hospitalfonds an Roßbach herauszuzahlen hätte, wird Roßbach ein Teil des Feldweges in der "Borngasse" Flur 21 Parz. Nr. 5785in Größe von ca. 69 qm übereig­net. Außerdem erhält er das Recht, die Grabenparzelle in der Flur 21, Parz. Nr. 5786 in direkter Richtung auf die B 49 zu befahren. Der größte Teil des o.a. Feldweges, der inzwischen eingezogen worden ist, soll in das Eigentum der Firma Otto Quirmbach übergehen bzw. an sie verpachtet werden.

Als Entschädigung der Stadt für das verkaufte Feldwegstück gilt der Mehrwertbetrag von 260 DM, den der Hospitalfonds zu zahlen hat.

Der Verwaltungsausschuß des Hospitalfonds und der Finanz- und Hauptausschuß sind mit diesem Tauschabkommen einverstanden.

Einstimmig faßt der Stadtrat folgenden Beschluß:

"Der Stadtrat genehmigt den Tausch des Hospitalgrundstückes in der Flur 25 Parz. Nr. 3873 gegen das Grundstück des Josef Roßbach "In der Eichwiese" Flur 25 Parz. Nr. 3997. Zusätzlich erhält Herr Josef Roßbach den Teil der Feldwegeparzelle Flur 21 Nr. 5785, der an den Grundstücksparzellen Flur 25 Nr. 3873 und 3874 entlang führt, übereignet. Das Recht zum Überfahren der Grabenparzelle Flur 21 Nr. 5786 in direkter Richtung auf die B 49 wird ihm durch grundbuchamtliche Eintragung zugesichert, wogegen sich Josef Roßbach durch grundbuchamtliche Eintragung verpflichten muß, den auf die B 49 einmündenden Rest der Feldwegparzelle Flur 21 Nr. 5785,der als städt. Eigentum verbleibt und den mit einem Überfahr­recht zu seinen gunsten ausgestatteten Teil der Grabenparzelle Flur 21 Nr. 5786 in einen befahrbaren Zustand zu halten.

Bezüglich der Kosten ist wie folgt zu verfahren:

a) Jeder der Tauschpartner zahlt die auf ihn entfallenden Grunder­werbsteuern.

b) Josef Roßbach übernimmt die Kosten für die Eintragung des Über­fahrt srechts über die Grabenparzelle Flur 21 Parz. Nr. 5786.

c) Die Vermessungskosten und alle übrigen Gebühren zahlen der Hospitalfonds und Josef Roßbach je zur Hälfte."

2.) mit der kath. Kirchengemeinde.

Die Hospitalparzelle Flur 24 Nr. 3830 = 33,78 ar groß ist im Be­bauungsplan Alberthöhe für einen Kindergarten vorgesehen. Der Kindergarten soll nunmehr von der kath. Kirchengemeinde gebaut werden.

gg beabsichtigt, einen Tausch zwischen Gelände der kath. Kir

chengemeinde und dem Hospitaifonds durchzuführen.

30.11. 1961

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