23.ii.; 1961 '
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Bürgermeister Kraulich stellt an Herrn Joras die Frage, wie lange es evtl, dauern würde, bis die Stadt in den Besitz des Geldes käme. Herr Joras ist der Meinung, wenn der Schuldschein vollzogen vor— liege, wäre mit einer schnellen Auszahlung zu rechnen. Er sichert schnellste Erledigung zu.
Die Verwaltung schlägt vor, bei der Nass. Sparkasse das Darlehen aufzunehmen.
Einstimmig beschließt der Stadtrat wie folgt:
Der Stadtrat beschließt die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 400.000,— DM bei der Nass. Sparkasse in Wiesbaden zu nachstehenden Bedingungen:
Zinssatz 5,5 %
Tilgung 1 % zuzüglich ersparter Zinsen
Auszahlungskurs 95 %
Mit diesem Punkt war der öffentliche Teil der Sitzung beendet. Bürgermeister Kraulich dankt der Presse für ihr kurzes Erscheinen. Es folgt eine Pause von 5 Minuten.
Nach Wiedereröffnung der Sitzung beschließt der Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung den noch auf der Tagesordnung stehenden Punkt in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten. Die Öffentlichkeit wird wieder hergestellt und der Beschluß des Stadtrates bekannt gegeben. Sodann wird in nichtöffentlicher Sitzung die Beratung fortgesetzt.
II. Nichtöffentliche Sitzung
Punkt 1
Aufhebung des Beschlusses vom 6. Juni 1961 über die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 300.000,— DM.
Bürgermeister Kraulich erklärt hierzu:
Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung vom 8-r Juni 1961 die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 300.000,— DM zum Ankauf von Baugrundstücken auf der Alberthöhe über das Vermittlungsinstitut Paul Breit, Frankfurt/Main, beschlossen. Nach persönlicher Rücksprache mit Herrn Breit und nach genauesten Erkundigungen, wobei von den Stadtverwaltungen Koblenz und Bingen die besten Auskünfte über Herrn Breit gegeben worden waren, kam als Darlehensgeber die Aktiengesellschaft für Geld- und Kapitalverkehr in Karlsruhe infrage. Die Referenzen über die AG. waren auch sehr gut. Trotzdem stellten sich bei Auszahlung des Darlehens Schwierigkeiten ein. Die Aktiengesellschaft war nicht in der Lage, das Darlehen zum angegebenen Termin bereitzustellen und hielt auch die später angesetzten Termine nicht ein. Angestellte Ermittlungen ergaben, daß mit der Auszahlung des Darlehens in nächster Zeit nicht gerechnet werden könnte. Inzwischen sind Zusatzbedingungen gestellt worden.
Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluß vom 8.6.1961 aufzuheben.
Für eingetretene finanzielle Schäden wird die Aktiengesellschaft in Karlsruhe aufzukommen haben, was dieser Gesellschaft bereits fernmündlich mitgeteilt wurde.
30 . 11 .
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5.11 1962
3.12
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