Bau. der Gesamtkläranlage besprochen werden soll.
Einstimmig ist der Stadtrat hiermit einverstanden..
I. Öffentliche Sitzung.
Punkt 2
Abänderung des Bebauungsplanes " Jm Hahn "
Der mit Datum vom 27. Januar 1960 festgestellte Bebauungsplan
" Jm Halm " soll auf Antrag der Anlieger eine Abänderung er =
fahren, Abänderung sieht eine Neuaufteilung des Geländes
entsprechend dem jeweils gedachten Betrieb und Eigenbedarf vor.
Das für die Abänderung in F^age kommende Gelände wird begrenzt:
im Norden durch den stillgelehten Mühlgraben Parzelle 55/5840 im Osten durch die Landstraße 11.0.nach Staudt im Süden durch die Bundesstraße 49 im Westen durch den Fußweg Parzelle 5843.
Der bisher eingeplante 2,o m breite Heupfad soll wqg:allen. Die Parzellen sollen unter Hinzuziehung des Geländes zwischen Stadt = bach und Alleestraße von der Bundesstraße 49 bis an den sillge = legten Mühlgraben Parzelle 55 /5840 durchgezogen werden,sodass je= der Anlieger nach Verrohrung des Stadtbaches eine direkte Ausfahrt zur Allee straße hat. Die Baufluchttiefe bleibt 25 m. Für Tank = stellen muß die Bauflucht entsprechend den Erfordernissen abge = ändert werden.
Von einer Eintragung der neuen Baukörper wird abgesehen. Die Bau= genahmigung für alle gewerblichen Grundstücke soll in offener Bau= weise nach den baupolizeilichen Vorschriften erteilt werden. Da sich die Anzahl der Geschosse nach der Zweckbestimmung richtet, wird die obere Begrenzung mit zweigeschossiger Bauweise festgelegt. Der Bau-Finanz-und Hauptausschuß empfiehlt dem Stadtrat die Ab = änderung des Bebauungsplanes " Jm Hahn" in dieser Form zu be = schließen.
Der Stadtrat faßt folgenden Beschluß:
Der Stadtrat ist einstimmig mit der Abänderung des Bebauungsplanes " Jm Hahn " und dem hierzu erstellten neuen Erläuterungsbericht einverstanden.
Punkt 3
Abänderung des Bebauungsplanes " Wölfchesbitz "
Der am 26. März 1958 festgestellte Teilbebauungsplan"Wölfchesbitz" soll auf Antrag der "Keramchemie" in der im neuen Teilbebauungs = plan festgelegten Form abgeändert werden.
Durch die Abänderung wird die zukünftige Bebauung im Flurteil 48 in der Gemarkung Montabaur festgelegt.
Das für die Abänderung des Bebauungsplanes " Auf der Wölfchesbitz"
- 3 -

