Akte 
Sitzung 12. Mai 1960
Entstehung
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Daraufhin muß zur Satzung der Stadt Montabaur über den Anschluß an die öffentliche Wasserleitung und die Abgabe von Wasser vom 14.6.1940 eine Nachtragssatzung erlassen werden. Die 3. Nachtrags­satzung hat nach den gesetzlichen Bestimmungen ausgelegen, Ein­sprüche sind nicht erfolgt.

Der Bürgermeister verliest den Wortlaut der 3. Nachtragssatzung.

Einwände von Seiten des Stadtrates werden nicht erhoben.

Der Stadtrat beschließt einstimmig die Annahme der 3. Nachtrags- s tzung zur Satzung der Stadt Montabaur über den Anschluß an die öffentliche Wasserleitung und über die Abgabe von Wasser vom 14.6.1940, in der Form des vom 13.3. - 14.4.1960 ausgelegten Ent­wurfs.

Punkt 2

Festsetzung des Wasserpreises für das Altersheim.

Seinerzeit wurde dem Altersheim von Seiten des Stadtrates eine Vergünstigung zugebilligt. Es war die Zeit als der Hospitalfonds restauriert wurde. Dem Altersheim wurden pro Tag und Person 100 Liter Wasser kostenlos zugebilligt.

Der Hospitalfonds und damit auch das Altersheim sind heute wieder wirtschaftlich gesichert. Es erscheint daher gerechtfertigt, vom Altersheim denselben Wasserpreis zu erheben wie vom Krankenhaus der Barmh. Brüder. Das Krankenhaus zahlt 50 % des Kleinverbraucher­preises.

Von Seiten des Stadtrates erhebt sich kein Widerspruch gegen den Vorschlag der Verwaltung.

Der Stadtrat beschließt einstimmig, vom Altersheim ab 1.4.1960 einen Wasserpreis in Höhe von 50 % des Kleinverbraucherpreises, zur Zeit also 0,30 DM, zu erheben.

Punkt 3

Festsetzung der Verwaltungskosten des Hospitalfonds.

Vor dem Krieg zahlte der Hospitalfonds an die Stadtverwaltung einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 250, DM.jährlich.

Als seinerzeit der Hospitalfonds neu geordnet wurde, verzichtete die Verwaltung in Anbetracht der schlechten finanziellen Lage auf diesen Verwaitungskostenbeitrag.

Die finanziellen Verhältnisse des Hospitalfonds sind seit einiger Zeit wieder geregelt und gut fundamentiert. Es ist daher zu ver­treten, eine Verwaltungsgebühr von monati. 40, DM = DM 480, jährlich zu fordern.

Der Stadtrat hat nichts gegen den Vorschlag der Verwaltung einzu­wenden.

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

"Der Hospitaifonds Montabaur zahlt ab 1.4.1960 an die Stadtverwal­tung einen monatlichen Verwaltungskostenbeitrag in Hohe von 40, DM."

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