Akte 
Sitzung 23. März 1959
Entstehung
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Die angefallenen Anliegerkosten sind in dem Kaufpreis enthalten.

Die Eheleute Marx übernehmen sämtliche Kosten aus dem Grunderwerb und verpflichten sich, innerhalb von 4 Jahren, gerechnet vom Tage des Kaufabschlusses, ein zweigeschossiges Geschäfts- und Wohnhaus zu errichten.

Es wird daraufhingewiesen, daß Herr Marx dem neuen Interessenten für den Hotelbau Himmelfeld sein Grundstück an der Autobahnauffahrt von über 4 Morgen käuflich überlassen hat und der Stadt damit bezüglich ihrer Verhandlungen mit dem Kaufmann Wolter einen wesentlichen Dienst leistete.

Der Finanz- und Hauptausschuß hat dem beabsichtigten Grundstücksver­kauf an die Eheleute Marx in seiner Sitzung am 5.1.59 zugestimmt.

Es kommt zu keiner weiteren Diskussion.

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

"Der Stadtrat genehmigt den Verkauf des Baugrundstücks in der Flur 2, Parzelle 71/22 = 6,20 ar groß, an die Eheleute Reinhold Marx und Ehefrau Helene Josefine geb. Labonte zum Preis von 100, DM je Rute einschließlich der Anliegerkosten. Der Kaufpreis ist fällig nach Uberschreibung des Grundstücks.

Die Eheleute Marx verpflichten sich, auf dem Grundstück innerhalb von 4 Jahren, gerechnet vom Tage des Vertragsabschlusses ab, ein zweistöckiges Geschäfts- und Wohnhaus zu errichten.

Wird diese Auflage nicht erfüllt, geht das Grundstück zum Verkaufs­preis an die Stadt zurück. Alle Kosten aus der Rückübertragung einschließlich der Grunderwerbskosten tragen in diesem Falle die Ehe­leute Marx.

Außerdem übernehmen die Eheleute Marx sämtliche Kosten aus dem Ver­trag. Weiterveräußerung ist unstatthaft."

Bürgermeister Kraulich bittet den Stadtrat, den in der letzten Sit­zung gefaßten Beschluß bezüglich des Geländetausches mit der Witwe Hannappel in Horressen nicht überstürzt auszuführen. Das städt. Ge­lände wurde noch einmal besichtigt und ist die Verwaltung zu dem Entschluß gekommen, das Gelände hier nicht zu tauschen, da die Stadt einmal über eine so große zusammenhängende Fläche hier nicht mehr verfügt und zum anderen es sich gut eignet für die Erstellung eines Erholungsheimes oder ähnlich.

Es soll versucht werden, ob die Witwe Hannappel das Gelände, auf dem Einfachstwohnungen errichtet werden sollen, an die Stadt verkauft.

Der Stadtrat erklärt sich einstimmig damit einverstanden, daß der in der Sitzung am 5.3.1959 gefaßte Beschluß zurückgestellt wird.

Punkt 2

30. 4. 1959

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Ausschreibung und Vergabe der Arbeiten der Stadtbachverrohrung.

Der Bürgermeister erteilt Stadtbaumeister Galke das Wort zur Be­richterstattung .

Die Submission für die Stadtbachverrohrung, die öffentlich ausge­schrieben war, ergab folgende Angebote:

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1. Fa. Kleffel, Koblenz

2. Fa. Heiligbrunner, *oblenz

3. Fa. Geneveriere, Koblenz

205.858.50 DM

224.341.50 DM

189.150.50 DM

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