Montabaur, den 15. Oktober 1954 Bericht über die Stadtratsitzung vom 14. Oktober 1954.
Anwesend wahren unter dem Vorsitz von Bürgermeister Kraulich: die Beigeordneten: Fehl und Frank,
die Stadtrate: Morschheuser, Hartert, Michel, Weimer, Mahn,
Decker, Burg, Intra, Germann, Scheidt, Altenhofen, Kuntermann,u. Ratz.
Entschuldigt fehlten: der Beigeordnete Hannappel,
die Stadträte Frl. Seepe, Eberz, Rothbrust, Schmidt u. Orth.
Um 17,20 Uhr eröffnet Herr Bürgermeister die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt fest, daß zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht geladen und der Stadtrat beschlußfähig ist.
Bevor in die Tagesordnung eingetreten wird bittet Herr Bürgermeister den Stadtrat, Funkt 3 der öffentlichen Sitzung "Wegeeinziehung Boymann von der Tagesordnung abzusetzen.
Es hat sich herausgestellt, daß in dem einzuziehenden Weg eine Wasserleitung der Fa. Josef Burg & Sohn liegt. Die Rechte der -^a. Josef Burg & Sohn sind noch zu klären.
Der Stadtrat ist einstimmig damit einverstanden, daß dieser Funkt von der Tagesordnung abgesetzt wird.
I. Öffentliche Sitzung.
Funkt 1
Gedenken des verstorbenen Ehrenbürgers Philipp Gehling.
Herr Bürgermeister würdigt noch einmal die Verdienste, die sich der am 23.9*54 tödlich verunglückte, verstorbene Ehrenbürger Philipp Gehling als langjähriges Mitglied der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats und als stellvertretender'Bürgermeister gerade in den Jahren 1923 erworben hat. Er hebt dabei hervor, daß es nicht zuletzt seine vornehme und edle Gesinnung, sein schlichtes und einfaches Wesen waren, das ihn allseitiger Beliebtheit erfreuen ließ.
Herr Bürgermeister hat des Verstorbenen am Grabe mit ehrenden Porten gedacht und namens der Stadt einen Kranz niedergelegt.
Der verstorbene Ehrenbürger Philipp Gehling wird bei der Stadt immer in Ehren gehalten werden.
Stadtrat und Zuhörer erheben sich zum Zeichen des Gedenkens von ihren Plätzen.
Punkt 2
Wahl der Kommission zur Prüfung der Jahresrechnung 1953
Gemäß § 100 des Selbstverwaltungsgesetzes von Rheinland-Pfalz ist die Wahl eines Prüfungsausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung erforderlich.
Herr -Bürgermeister bitten die Fraktionen, aus ihren Reihen je ein ^ Mitglied zu wählen und gleichzeitig festzusetzen, bis wann der Prüfungsausschuß den Prüfungsbericht dem Stadtrat vorzulegen hat.

