bericht über die 1952.
ausserordentliche Stadtratssitzung vom 9.Mai
9. 4.j 1953
Anwesend waren die neigeordneten: ^ ^
die Stadträte: Eberz
brüst, Eberz
dem Vorsitz von .Bürgermeister Fraulich Jntra u. Hannappel
unter
h 1, dntra u Alois, Morschheuser, Kaiser, Hartert,Roth= mathias, Scheidt, Frank, Kuntermann und
r
Jntra ^orbert.
Entschuldigt fehlten die Stadträte: Frl.Seepe, Frau Hirsch und
Schneckenburger,
Unentschuldigt fehlten die Stadträte:
Leisenheimer, Rossbach, Altenhofen und Schmidt.
Um 18 35 eröffnet Herr Bürgermeister die Sitzung. Wegen der
Dringlichkeit des Punktes der Tagesordnung war für die heutige Sitzurg die Einladungsfrist nicht eingehalten worden. Einwände ergeben sich keine, somit ist der Stadtrat beschlussfähig.
Einziger Punkt der Tagesordnung:
Verleihung des Ehrenbürgerrechtes
Bürgermeister Kraulioh gibt bekannt, dass das frühere Mitglied des Magistrats und langjähriger Beigeordneter der Stadt Montabaur , am 10. Mai 1952 sein 80- Lebensjahr vollendet. Am 19. Oktober 1919 in die Stadtverordnetenversammlung gewählt, war Gehling ununterbrochen uis zum Jahre 1933 in den Stadtparlamenten tätig.
Jn schwierigster Zeit- Mitte 19&3 - Ende November 1924 führte er die Geschäfte der Stadtverwaltung Montabaur.
Für seine Tätigkeit als Bürgermeisterstellvertreter in dieser Zeit erhielt Gehling durch den Herrn Regierungspräsidenten in YYiesbaden unterm 13- Januar 1925 folgendes Dankschreiben:
f
H.12.I L953
18. 2 1954
11. 3 1954
30
1954! 21
9. 5.
1952
" Für Jhre, während der Ausweisung des Herrn Bürger meisters zu MOnLabaur in schwierigster Zeit mit Umsicht und kraft geleisteten Dienste als Bürgermeisterstellvertreter, sprecne"*** ich Jhnen hiermit meiner besonderen Dank und wärmste Anerkennung 27. aus ."
Bürgermeister Kraulich schlägt vor, am Tage der Vollendung des 80-Lebensjahres- lo.Mai 1952- Herrn Gehling und zwar in Anbetracht seiner in langen Jahren der Stadt Montabaur geleiste= ten treuen Dienste, das Ehrenbürgerrecht der Stadt Montabaur zu ver= leiden, ...ach § 19 des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz kann verdienten Bürgern das Ehrenbürgerrecht verliehen werden.Herr Gehling hat sich dieses Ehrenbürgerrecht vollauf verdient. Die Ver= leihäng soll im Rahmen einer Feierstunde, die am Samstag, den 10 .
Mai d. J. nachmittags 5 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses begännen soll, vorgenommen werden.
Einstimmig gibt der Stadtrat zur Verleihung des Ehren = cürgerrechtes an nerrn Philipp Gehling seine Zustimmung,auch
5..
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1952
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4. 2 1955
heisst am 10 .
Um 19 Uhr
er es für Mai d. J.
gut, die Verleihung in einer vorzunehmen.
besonderen Feierstunde
3'. 3. 1955
war die Sitzung beendet.
'Ü8. 9. 1952
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27.11. )
1952
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1953
18.12. 1952

