Akte 
Außerordentliche Sitzung 09. Mai 1952
Entstehung
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bericht über die 1952.

ausserordentliche Stadtratssitzung vom 9.Mai

9. 4.j 1953

Anwesend waren die neigeordneten: ^ ^

die Stadträte: Eberz

brüst, Eberz

dem Vorsitz von .Bürgermeister Fraulich Jntra u. Hannappel

unter

h 1, dntra u Alois, Morschheuser, Kaiser, Hartert,Roth= mathias, Scheidt, Frank, Kuntermann und

r

Jntra ^orbert.

Entschuldigt fehlten die Stadträte: Frl.Seepe, Frau Hirsch und

Schneckenburger,

Unentschuldigt fehlten die Stadträte:

Leisenheimer, Rossbach, Altenhofen und Schmidt.

Um 18 35 eröffnet Herr Bürgermeister die Sitzung. Wegen der

Dringlichkeit des Punktes der Tagesordnung war für die heutige Sitzurg die Einladungsfrist nicht eingehalten worden. Einwände ergeben sich keine, somit ist der Stadtrat beschlussfähig.

Einziger Punkt der Tagesordnung:

Verleihung des Ehrenbürgerrechtes

Bürgermeister Kraulioh gibt bekannt, dass das frühere Mitglied des Magistrats und langjähriger Beigeordneter der Stadt Montabaur , am 10. Mai 1952 sein 80- Lebensjahr vollendet. Am 19. Oktober 1919 in die Stadtverordnetenversammlung gewählt, war Gehling ununterbrochen uis zum Jahre 1933 in den Stadtparlamenten tätig.

Jn schwierigster Zeit- Mitte 19&3 - Ende November 1924 führte er die Geschäfte der Stadtverwaltung Montabaur.

Für seine Tätigkeit als Bürgermeisterstellvertreter in dieser Zeit erhielt Gehling durch den Herrn Regierungspräsidenten in YYiesbaden unterm 13- Januar 1925 folgendes Dankschreiben:

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H.12.I L953

18. 2 1954

11. 3 1954

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1954! 21

9. 5.

1952

" Für Jhre, während der Ausweisung des Herrn Bürger meisters zu MOnLabaur in schwierigster Zeit mit Umsicht und kraft geleisteten Dienste als Bürgermeisterstellvertreter, sprecne"*** ich Jhnen hiermit meiner besonderen Dank und wärmste Anerkennung 27. aus ."

Bürgermeister Kraulich schlägt vor, am Tage der Vollendung des 80-Lebensjahres- lo.Mai 1952- Herrn Gehling und zwar in Anbetracht seiner in langen Jahren der Stadt Montabaur geleiste= ten treuen Dienste, das Ehrenbürgerrecht der Stadt Montabaur zu ver= leiden, ...ach § 19 des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz kann verdienten Bürgern das Ehrenbürgerrecht verliehen werden.Herr Gehling hat sich dieses Ehrenbürgerrecht vollauf verdient. Die Ver= leihäng soll im Rahmen einer Feierstunde, die am Samstag, den 10 .

Mai d. J. nachmittags 5 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses begännen soll, vorgenommen werden.

Einstimmig gibt der Stadtrat zur Verleihung des Ehren = cürgerrechtes an nerrn Philipp Gehling seine Zustimmung,auch

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4. 2 1955

heisst am 10 .

Um 19 Uhr

er es für Mai d. J.

gut, die Verleihung in einer vorzunehmen.

besonderen Feierstunde

3'. 3. 1955

war die Sitzung beendet.

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