Akte 
Sitzung 16. August 1951
Entstehung
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Beschluss:

Punkt 10 :

Beschluss: Punkt 11 :

Beschluss:

Punkt 12 : Beschluss:

Punkt 13 :

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Einstimmig erteilt der Stadtrat seine Genehmigung zum Ver­kauf von

1.4Bauplätzenfüy 44 Flüchtlingswohnungen in der Sommerwiese, (Bauten sind fertiggestellt)

Flur 2 Parzellen 71/7, 2700/3, 71/8, 2700/4, 101/1,98/1 in einer Gesamtgrösse von 53,12 ar,

2. 4 Bauplätzen für 2o ¥ohnungen,(die Häuser sind im Bau be­griffen)

Flur 2 Parzellen 71/13, 71/4, 94/1, 2700/6, 94/2, 71/15, 2700/7,71/12,94/6, 2702/2,146/1,94/7,146/2, 2702/3 in einer Gesamtgrösse von 39,66 ar,

3. 2 Bauplätzen für 10 Wohnungen/vorgesehen für Wohnungen Post und Kreisverwaltung)

Flur 2 Parzellen 94/3, 71/16, 2700/8, 94/8, 146/3, 2702/4 in einer Gesamtgrösse'von 18,05 ar

zum Preise von 25,- DM pro Rute.

Ankauf eines Grundstückes in der Sommerwiese; Besitzer: Ludwig Falkenstein, Amsterdam.

Das infr'age stehende Gelände, Flur 2 Parzelle 162 in einer Grösse Von 8,09 ar liegt inmitten der von der Stadtgemein­de erworbenen Grundstücke Stendebach und Sack.- Der Ankauf ist zur Abrundung des gesamten dortigen Baugeländes erfor­derlich.

Einstimmig wird die Genehmigung zum Ankauf dieser Parzelle erteilt. Ankaufspreis je Rute 25,- DM; Gesamtpreis 8o9,- DM

Verkauf eines städtischen Grundstückes hinter dem Friedhof, Flur 4/ Parzelle 1687 in einer Grösse von 15,72 ar.

Herr Graf von Meran von der Keramchemie in Siershahn beab­sichtigt, unterhalb des städtischen Friedhofes ein Wohn­haus mit grösseren Anlagen zu errichten. Zur Abrundung sei­nes Baugeländes benötigt Graf von Meran das besagte städt­ische Grundstück. Da die Stadt Montabaur grosses Inter­esse daran hat, mit der Keramchemie die Verbindung aufrecht zu erhalten, hält es der Bürgermeister für dringend geboten, dem Antrag stattzugeben.

Der Stadtrat beschliesst, die Verwaltung zu bevollmächtigen, mit Graf von Meran Ln Kaufverhahdlungen zu treten. Er schlägt vor, als Kaufpreis den Betrag oro Räte zu fordern, \ den Graf von Meran auch an den benachbarten Grundstücks- ,, Besitzer beim Ankauf gezahlt hat. n/

Marktordnung und Marktgebührenordnung. . §r

Markt-und. , , , , . ^

Der Vorsitzende verliest die^arktgebuhrenoranung

Einstimmig wird die Markt- und Marktgebührenordnung ange­nommen.

Verhandlung über Aufnahme eines Darlehns zum Ausbau der Wasserleitung mit der Kreissparkasse und Genehmigung einer Überprüfung des Leitungsnetzes durch einen Sachverständigen.

Das.Wasserleitungsnetz der Stadt Montabaur bedarf dringend einer Überprüfung und eventuellen Überholung. Während in den Hochbehältern des Waldes Wasser im Übermass vorhanden ist, herrscht innerhalb des Stadtbezirkes Wasserknappheit.

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