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Über die stattgefundene Verhandlung beim Herrn Regierungspräsidenten in Wiesbaden vom 20. Oktober 1933 wird Bericht erstattet. Leider war es nicht möglich, den ganzen Wohnflügel des Behördenhauses für die Unterbringung des Arbeitsdienstlagers zu erhalten. Doch ist das Ergebnis günstiger als bisher.
Folgende Räume werden zur Verfügung gestellt:
1) die kleine Hälfte des Wohnflügels,
2) Benutzung des vorhandenen Treppenhauses,
3) Aula und Trinkhalle, soweit letztere nicht für den Fremdenverkehr seitens der Stadt in Anspruch genommen wird.
4) Der Teil des Nordflügels zwischen Aula und Treppenhaus .
Neben den bereits bewilligten 4.000, - RM werden für den Umbau der vorbezeichneten Räume noch 6.000,- RM Zuschuß benötigt. Hierdurch vermindert sich die zu zahlende Miete allerdings um jährlich 1.500,- RM, also von 3.000,- RM auf 1.500,- RM.
Trotz schweren Bedenkens bewilligt die Stadtverordneten-Versammlung einstimmig den Betrag von 6.000,- RM. Deckung erfolgt aus dem Germeindefonds. Der Betrag soll als Arbeitsbeschaffung betrachtet werden. Der 20%ige Zuschuß für Umbauten soll beim Kreis beantragt werden.
Zu den Leistungen der Stadt treten die Umzugskosten für den in dem zu räumenden kleinen Teil des Wohnflügels wohnenden 3 Familien. Gefördert werden die staatlichen Sätze für Umzüge am Dienstort. Der kommissarische Bürgermeister soll versuchen zu erreichen, dass nur die tatsächlichen Kosten für den Transport der Möbel erlangt werden bzw. dass die Ausführung durch die Stadt erfolgt, wobei auch Kosten für Instandsetzungen in kleinerem Umfange erstattet werden können.
Mit der Leitung des Arbeitsdienstes ist ein Vertrag abzuschließen.
Die Stadtverordneten-Versammlung ist der Ansicht, dass die sehr schwierigen und mit vielem Ärger verbundenen Verhandlungen, die zudem noch die Stadt finanziell sehr schwer belasten, vermieden worden wären, wenn unter
Folgende Räume werden zur Verfügung gestellt:
1) die kleine Hälfte des Wohnflügels,
2) Benutzung des vorhandenen Treppenhauses,
3) Aula und Trinkhalle, soweit letztere nicht für den Fremdenverkehr seitens der Stadt in Anspruch genommen wird.
4) Der Teil des Nordflügels zwischen Aula und Treppenhaus .
Neben den bereits bewilligten 4.000, - RM werden für den Umbau der vorbezeichneten Räume noch 6.000,- RM Zuschuß benötigt. Hierdurch vermindert sich die zu zahlende Miete allerdings um jährlich 1.500,- RM, also von 3.000,- RM auf 1.500,- RM.
Trotz schweren Bedenkens bewilligt die Stadtverordneten-Versammlung einstimmig den Betrag von 6.000,- RM. Deckung erfolgt aus dem Germeindefonds. Der Betrag soll als Arbeitsbeschaffung betrachtet werden. Der 20%ige Zuschuß für Umbauten soll beim Kreis beantragt werden.
Zu den Leistungen der Stadt treten die Umzugskosten für den in dem zu räumenden kleinen Teil des Wohnflügels wohnenden 3 Familien. Gefördert werden die staatlichen Sätze für Umzüge am Dienstort. Der kommissarische Bürgermeister soll versuchen zu erreichen, dass nur die tatsächlichen Kosten für den Transport der Möbel erlangt werden bzw. dass die Ausführung durch die Stadt erfolgt, wobei auch Kosten für Instandsetzungen in kleinerem Umfange erstattet werden können.
Mit der Leitung des Arbeitsdienstes ist ein Vertrag abzuschließen.
Die Stadtverordneten-Versammlung ist der Ansicht, dass die sehr schwierigen und mit vielem Ärger verbundenen Verhandlungen, die zudem noch die Stadt finanziell sehr schwer belasten, vermieden worden wären, wenn unter

