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III. Erwerb eines Geländestreifens in der Bahnhofstraße
Einstimmig genehmigt. Es handelt sich um die 21 qm große Fläche, Flur 32, Parzelle
75/5971, die von der Deutschen Reichspost zur Erbreiterung des Bürgersteiges erworben wird. Preis 168,- RM.
IV. Feststellung der Jahresrechnung für das R.J. 1931 und Entlastung
Nach Verlesung des Prüfungsberichtes der Rechnungsprüfungskommission durch den Stadtverordneten-Vorsteher und dem mündlichen Bericht des Kommissions-Mitgliedes Stadtverordneten Trümper, worin dieser hervorhebt, dass die Arbeiten der Stadtkasse in bester Ordnung seien, wird die Jahresrechnung einstimmig festgestellt und dem Stadtrentmeister Entlastung erteilt.
Die Jahresrechnung schließt wie folgt ab:
Einstimmig genehmigt. Es handelt sich um die 21 qm große Fläche, Flur 32, Parzelle
75/5971, die von der Deutschen Reichspost zur Erbreiterung des Bürgersteiges erworben wird. Preis 168,- RM.
IV. Feststellung der Jahresrechnung für das R.J. 1931 und Entlastung
Nach Verlesung des Prüfungsberichtes der Rechnungsprüfungskommission durch den Stadtverordneten-Vorsteher und dem mündlichen Bericht des Kommissions-Mitgliedes Stadtverordneten Trümper, worin dieser hervorhebt, dass die Arbeiten der Stadtkasse in bester Ordnung seien, wird die Jahresrechnung einstimmig festgestellt und dem Stadtrentmeister Entlastung erteilt.
Die Jahresrechnung schließt wie folgt ab:
Stadtgemeinde
Einnahmen
738.924,45 RM
-
Ausgaben
674.987,25 RM
-
Bestand
063.941,20 RM
Hospital
Einnahmen
006.805,33 RM
-
Ausgaben
004.666,92 RM
-
Bestand
002.138,41 RM
V. Beschlußfassung über die Höhe und Erhebungsform der Bürgersteuer für das Kalenderjahr 1933
Die Vorlage wird mit allen gegen eine Stimme (Stadtv. Kuhn) nach dem Vorschlag der Verwaltung und des Magistrats genehmigt. Demgemäß werden an Bürgersteuer erhoben 200 %, also doppelte des Landessatzes. Die Erhebungsform bleibt dieselbe wie bei der Bürgersteuer 1931 – bei den Lohnsteuerpflichtigen durch Anforderung auf Steuerkarte und bei den übrigen Steuerpflichtigen durch besonderen Bescheid.
Dem Antrage Kuhn, die Einkommen bis zu 2.000,- RM von der Erhöhung auszunehmen, konnte aus finanziellen und gesetzlichen Gründen nicht entsprochen werden.

