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4. Änderung im Ortsstatut betr. Straßenreinigung
Die Dringlichkeit zur Verhandlung dieses Punktes, der nicht auf der Tagesordnung steht, wird einstimmig beschlossen.
Das in der Sitzung vom 28.6.32 genehmigte Ortsstatut wurde im Wortlaut unbedeutend vom Bezirksausschuß geändert. Dieser Änderung wird beigetreten und soll dieser Beschluß vom Tage des ursprünglichen Beschlusses an Wirksamkeit haben.
5. Abgrenzung des Stadtbezirkes bezügl.der polizeimäßigen Reinigung öffentlicher Straßen,Wege und Plätze nach dem Ortsstatut vom 8. Juni 1932
Die Dringlichkeit wird beschlossen.
Es wird einstimmig beschlossen, dass fortan auch die nachgenannten Straßen und Wege als vorwiegend dem inneren Verkehr dienend anzuerkennen sind:
a) Bahnhofszufuhrweg bis zum Gelände der Eisenbahnverwaltung,
b) Hohestraße bis zum Fabrikgebäude Eisenwerk,
c) Alleestraße vom Anfang bis zum Ende,
d) Sauertalstraße bis zum Abzweig Bodenerstraße,
e) Allmannnshausen bis zur Aubachbrücke.
f) Hinterer Rebstock bis Alleestraße einschl. Grundstück Ickenroth,
g) Wirzenbornerstraße bis Aufgang Gebück,
h) Seminarstraße,
i) Gelbachstraße bis zum Beginn der Wiesengrundstücke,
k) Peterstorstraße bis Friedhof,
l) Koblenzerstraße bis einschl. Ziegelei,
m) Kolpingstraße bis Hospitalstraße,
n) Biergasse bis zum Biebrichsbach,
o) Klosterstraße bis zum Steinweg,
p) Albertstraße und Bergstraße bis einschl. Ziegelei,
Die Dringlichkeit zur Verhandlung dieses Punktes, der nicht auf der Tagesordnung steht, wird einstimmig beschlossen.
Das in der Sitzung vom 28.6.32 genehmigte Ortsstatut wurde im Wortlaut unbedeutend vom Bezirksausschuß geändert. Dieser Änderung wird beigetreten und soll dieser Beschluß vom Tage des ursprünglichen Beschlusses an Wirksamkeit haben.
5. Abgrenzung des Stadtbezirkes bezügl.der polizeimäßigen Reinigung öffentlicher Straßen,Wege und Plätze nach dem Ortsstatut vom 8. Juni 1932
Die Dringlichkeit wird beschlossen.
Es wird einstimmig beschlossen, dass fortan auch die nachgenannten Straßen und Wege als vorwiegend dem inneren Verkehr dienend anzuerkennen sind:
a) Bahnhofszufuhrweg bis zum Gelände der Eisenbahnverwaltung,
b) Hohestraße bis zum Fabrikgebäude Eisenwerk,
c) Alleestraße vom Anfang bis zum Ende,
d) Sauertalstraße bis zum Abzweig Bodenerstraße,
e) Allmannnshausen bis zur Aubachbrücke.
f) Hinterer Rebstock bis Alleestraße einschl. Grundstück Ickenroth,
g) Wirzenbornerstraße bis Aufgang Gebück,
h) Seminarstraße,
i) Gelbachstraße bis zum Beginn der Wiesengrundstücke,
k) Peterstorstraße bis Friedhof,
l) Koblenzerstraße bis einschl. Ziegelei,
m) Kolpingstraße bis Hospitalstraße,
n) Biergasse bis zum Biebrichsbach,
o) Klosterstraße bis zum Steinweg,
p) Albertstraße und Bergstraße bis einschl. Ziegelei,

