80
zugesprochenen Baustelle Nr. 5 erhält die Antragstellerin die Baustelle Nr. 6 unter den gleichen Bedingungen. Kaufpreis ist sofort zu zahlen. Preis die Rute 25,- RM. Sämtliche Kosten der Überschreibung sowie die Straßenausbaukosten - auch die, welche die Heimstätte verlangt-, hat Frau Herbst zu tragen.
VI. Vergleich mit der Schlesischen Boden- Kredit Aktien Bank.
Nach eingehenden Vorträgen des Herrn Stadtverordneten-Vorstehers und des Herrn Bürgermeisters erteilt die Stadtverordn.-Versammlung einstimmig ihre Zustimmung gemäß Beschluß des Magistrats Nr. 1 vom 29. Juli 1931.
VI. Vergleich mit der Schlesischen Boden- Kredit Aktien Bank.
Nach eingehenden Vorträgen des Herrn Stadtverordneten-Vorstehers und des Herrn Bürgermeisters erteilt die Stadtverordn.-Versammlung einstimmig ihre Zustimmung gemäß Beschluß des Magistrats Nr. 1 vom 29. Juli 1931.
B. Vertrauliche Sitzung
VII. Bewilligung eines Ruhegehaltes für den am 1.10.1931 ausscheidenden Rohrmeister (Betriebsleiter) Knögel.
Unter Anerkennung der treuen Pflichterfüllung wird das Ruhegehalt von z. Zt. mtl. 107,65 RM nach Vorlage ab 1.10. 1931 genehmigt.
VIII. Antrag der Pol. H. Wachtmeister Kanngießer und Debernitz auf Bewilligung der Fahrtkostenvergütung gemäß Ministerialerlaß vom 19.II. 1931 und 30. VI. 1931.
Für jeden Polizeibeamten ab 1. II. 1931 mtl. 6,- RM und ab 1. VII. 1931 12,- RM mtl.
Genehmigt unter der Bedingung, dass auch die anderen Städte mit ähnlichen Verhältnissen die Zulage zahlen. Deckung erfolgt durch Ersparnisse der gekürzten Gehälter.
IX. Vorlage betr. Kirmesspende für die Armen und Bedürftigen der Stadt.
Unter Anerkennung der Dringlichkeit werden 440,- RM aus dem Fonds der Stadtv. -Vers. nach Vorlage des Herrn Bürgermeisters einstimmig genehmigt.
X. Maßnahmen zur Verhinderung von Walddiebstählen.
Auf Vorschlag der Oberförsterei und des Herrn Bürgermeisters
Unter Anerkennung der treuen Pflichterfüllung wird das Ruhegehalt von z. Zt. mtl. 107,65 RM nach Vorlage ab 1.10. 1931 genehmigt.
VIII. Antrag der Pol. H. Wachtmeister Kanngießer und Debernitz auf Bewilligung der Fahrtkostenvergütung gemäß Ministerialerlaß vom 19.II. 1931 und 30. VI. 1931.
Für jeden Polizeibeamten ab 1. II. 1931 mtl. 6,- RM und ab 1. VII. 1931 12,- RM mtl.
Genehmigt unter der Bedingung, dass auch die anderen Städte mit ähnlichen Verhältnissen die Zulage zahlen. Deckung erfolgt durch Ersparnisse der gekürzten Gehälter.
IX. Vorlage betr. Kirmesspende für die Armen und Bedürftigen der Stadt.
Unter Anerkennung der Dringlichkeit werden 440,- RM aus dem Fonds der Stadtv. -Vers. nach Vorlage des Herrn Bürgermeisters einstimmig genehmigt.
X. Maßnahmen zur Verhinderung von Walddiebstählen.
Auf Vorschlag der Oberförsterei und des Herrn Bürgermeisters

