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VI Wohlfahrtswesen
014.113
040.900
VII Finanzverwaltung
096.178
090.787
VIII Steuerverwaltung
123.700
020.600
B Außerordentliches
004.000
007.600
Gesamtsumme
619.435
619.435
Der Haushaltsplan wurde einstimmig genehmigt.
Dagegen stimmten 2 Stadtverordnete gegen den Untertitel: „Katharinenschule“.
Zu Titel IV - C werden als Müllabfuhrgebühr 2 % des Gebäudesteuernutzungswertes festgesetzt.
Zu Titel V – B wird das Schulgeld an der Katharinenschule ab 1.4.31 auf jährlich 132,- RM für einheimische, und auf 156,- RM für auswärtige Schülerinnen festgesetzt.
Zu Titel V – G wird das Schulgeld am städt. Gymnasium ab 1.4.31 auf jährlich 240,- RM für einheimische, und auf 300,- RM für auswärtige Schüler festgesetzt.
Zu Titel VIII werden folgende Steuerzuschläge beschlossen:
Grundvermögensteuer
220 %
Gewerbesteuer nach Ertrag
280 % (Filialen 336 %)
Gewerbesteuer nach Kapital
380 % (Filialen 456 %)
Ferner wird die Einführung der Bürgersteuer ab 1.4.31 mit den einfachen Sätzen beschlossen.
Herr Stadtverordneten-Vorsteher regt die Anlage eines neuen Jugendspielplatzes an, worauf Herr Bürgermeister über den Stand betr. Erwirkung von Zuschüssen Auskunft gibt.
Zum Schlusse dankt Herr Bürgermeister Roth den städtischen Körperschaften für ihre Mitarbeit zum Wohle der Stadt Montabaur. Das bisher bestehende Vertrauensverhältnis zwischen den gewählten Vertretern der Bürgerschaft und der Verwaltung
Herr Stadtverordneten-Vorsteher regt die Anlage eines neuen Jugendspielplatzes an, worauf Herr Bürgermeister über den Stand betr. Erwirkung von Zuschüssen Auskunft gibt.
Zum Schlusse dankt Herr Bürgermeister Roth den städtischen Körperschaften für ihre Mitarbeit zum Wohle der Stadt Montabaur. Das bisher bestehende Vertrauensverhältnis zwischen den gewählten Vertretern der Bürgerschaft und der Verwaltung

