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Bericht über die Sitzung der Stadtverordneten-Versammlung vom 20. März 1931
Anwesend sind die Herren:
Stadtverordneten-Vorsteher Dr. Tewes als Vorsitzender,
Bürgermeister Roth,
Beigeordneter Gehling,
Beigeordneter Wirges,
Magistratsschöffe Feigen,
Magistratsschöffe Hannappel,
Magistratsschöffe Hermes,
Stadtverordneter Norbert Burg,
Stadtverordneter Georg Eisel,
Stadtverordneter Josef Foss,
Stadtverordneter Willi Hisgen,
Stadtverordneter Andreas Hoffmann,
Stadtverordneter Anton Ickenroth,
Stadtverordneter Johann Georg Nink,
Stadtverordneter Alfons Olig,
,Stadtverordneter Josef Pehl,
Stadtverordnete Jakob Trümper,
Stadtverordneter Peter Weyer,
Stadtverordneter Michael Kuhn.
Es fehlten die Herren Mag.-Schöffe Sahm und Stadtverordnete Gerz, Quirmbach und Stern.
I. Einführung der Biersteuer ab 1.4.1931 auf Grund der Notverordnung vom 26. Juli 1930
Nach eingehender Aussprache wird die vorliegende Biersteuerverordnung mit 11 gegen 2 Stimmen genehmigt. Mit dem Zeitpunkt der Rechtskraft der neuen erlischt die bisherige Biersteuerordnung.
II. Übertragung der Durchführung der Biersteuerordnung ab 1. April 1931 an den Unterwesterwaldkreis.
Mit 11 gegen 2 Stimmen genehmigt mit der
Stadtverordneten-Vorsteher Dr. Tewes als Vorsitzender,
Bürgermeister Roth,
Beigeordneter Gehling,
Beigeordneter Wirges,
Magistratsschöffe Feigen,
Magistratsschöffe Hannappel,
Magistratsschöffe Hermes,
Stadtverordneter Norbert Burg,
Stadtverordneter Georg Eisel,
Stadtverordneter Josef Foss,
Stadtverordneter Willi Hisgen,
Stadtverordneter Andreas Hoffmann,
Stadtverordneter Anton Ickenroth,
Stadtverordneter Johann Georg Nink,
Stadtverordneter Alfons Olig,
,Stadtverordneter Josef Pehl,
Stadtverordnete Jakob Trümper,
Stadtverordneter Peter Weyer,
Stadtverordneter Michael Kuhn.
Es fehlten die Herren Mag.-Schöffe Sahm und Stadtverordnete Gerz, Quirmbach und Stern.
I. Einführung der Biersteuer ab 1.4.1931 auf Grund der Notverordnung vom 26. Juli 1930
Nach eingehender Aussprache wird die vorliegende Biersteuerverordnung mit 11 gegen 2 Stimmen genehmigt. Mit dem Zeitpunkt der Rechtskraft der neuen erlischt die bisherige Biersteuerordnung.
II. Übertragung der Durchführung der Biersteuerordnung ab 1. April 1931 an den Unterwesterwaldkreis.
Mit 11 gegen 2 Stimmen genehmigt mit der

