Bestand 
Protokolle der Stadtverordneten-Versammlung 1928-1933
Entstehung
Einzelbild herunterladen
38
noch nicht eingegangen sei. Auch das Flaggen der behördlichen Dienstgebäude habe bei solchen Anlässen von allgemein politischer Bedeutung nicht nach dem Ermessen der einzelnen Behörde sondern einheitlich auf Anordnung des Staatsministeriums zu von diesen festgesetzten Zeiten zu erfolgen.

Sodann wurde in die Tagesordnung eingetreten.

1) Beschlußfassung über die Gültigkeit der Stadtverordnetenwahl
Die am 17. Nov. 1929 erfolgte Wahl wird, nachdem die Einspruchsfrist abgelaufen ist und Einsprüche nicht erhoben worden sind, gemäß § 6 des Gemeindewahlgesetzes vom 12. Febr. 1924 einstimmig für gültig erklärt.

2) Neuwahl des Stadtverordneten-Vorstehers
Zum Stadtverordneten-Vorsteher wird Herr Rechtsanwalt und Notar Dr.Teves einstimmig wiedergewählt.

3) Einführung und Verpflichtung des Stadtverordneten-Vorstehers
Herr Bürgermeister Roth nimmt die Einführung und Verpflichtung des Herrn
Stadtverordneten-Vorstehers Dr. Teves durch Handschlag vor und weist darauf hin, dass Herr Dr. Teves bereits über 10 Jahre mit großem Geschick in schwerer und schwerster Zeit den Vorsitz in der Stadtverordnetenversammlung geführt habe und hob dessen Verdienste um die Stadt besonders hervor.
Herr Stadtverordneten-Vorsteher nimmt die Wahl an und dankt für die einstimmige Berufung in diese Stelle und gibt der bestimmten Hoffnung Ausdruck, dass die Stadtverordneten-Versammlung einig, vielleicht noch einiger als bisher, die Interessen der Stadt und der Bürgerschaft wahren möge. Auch er weist daraufhin, dass die Stadtverordneten-Versammlung zum ersten Mal in unserer von fremder Besatzung endlich befreiten Stadt