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nach nochmaliger Abstimmung über die einzelnen Titel einstimmig genehmigt.
Hierbei werden folgende Steuerzuschläge festgesetzt:
Hierbei werden folgende Steuerzuschläge festgesetzt:
Grundvermögensteuer
220 %
Gewerbesteuer nach Ertrag
300 %
dergleichen für Filialen
360 %
Gewerbesteuer nach Kapital
400 %
dergleichen für Filialen
480 %
An Müllabfuhrgebühren werden 2 % des Gebäudesteuernutzungswertes festgesetzt.
Hiermit schließt die Sitzung.
Der Stadtverordnetenvorsteher:
die Stadtverordneten:
i.V. Willy Hisgen
Hannappel
Peter Müller
Joh. Müller
Burg
Peter Müller
Joh. Müller
Burg
Bericht über die Sitzung der Stadtverordneten-Versammlung vom 26. April 1929
Anwesend waren unter dem Vorsitz des Herrn Stadtverordneten-Vorstehers Dr. Tewes:
Herr Bürgermeister Roth,
Herr Magistratsschöffe Eisel
die Herren Stadtverordneten Altenhofen, Burg, Eberz, Germann, Hannappel, Hisgen, Ickenroth, Kespe, Müller Johann, Olig, Stern und Trümper.
Entschuldigt fehlte Herr Stadtverordneter Reif, ferner die Herren Stadtverordneten
Peter Müller und Rademacher.
Herr Bürgermeister Roth,
Herr Magistratsschöffe Eisel
die Herren Stadtverordneten Altenhofen, Burg, Eberz, Germann, Hannappel, Hisgen, Ickenroth, Kespe, Müller Johann, Olig, Stern und Trümper.
Entschuldigt fehlte Herr Stadtverordneter Reif, ferner die Herren Stadtverordneten
Peter Müller und Rademacher.
Öffentliche Sitzung
Punkt 1. Erneute Beschlußfassung über die städtische Grundsteuerordnung

