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erklärt sich die Stadtverordneten-Versammlung einstimmig einverstanden.
2. Antrag der Nass. Heimstätten auf Freigabe von Parzellen aus der Pfandhaft
Es handelt sich um die bebauten Grundstücksparzellen 108/114, 116/114, 117/115, 124/116, 125/116, 119/122, 122/123 in der Sommerwiese.
Der Antrag wird nach dem Vorschlag des Magistrats und der Finanzkommission mit allen gegen eine Stimme genehmigt.
3. Geländeaustausch mit der Nass. Heimstätten-Gesellschaft
Dem Grundstücksaustausch zwischen dem Hospitalfonds der Stadt und den Nass. Heimstätten wird einstimmig zugestimmt mit der Maßgabe, dass die Heimstätten-Gesellschaft die Kosten der Überschreibung trägt.
4. Ergänzung des Stadtverordneten-Beschlusses vom 23.3.28 betr. Anleihe bei der Nass. Landesbank.
Auf Vorschlag des Herrn Stadtverordneten-Vorstehers wird dieser Punkt vertagt.
Nachdem die Schule schlüsselfertig 180.000 RM kosten soll und daher der frühere Kostenvoranschlag nicht erreicht wird, ferner die 8.500,- RM Besatzungsschäden
sowie die 10.000,- RM verbilligtes Darlehen zur Finanzierung der Volksschule verwandt werden soll, demnach also die früher beschlossene Anleihe von insgesamt 370.000 RM nicht ganz benötigt wurde, soll der nächsten Stadtverordneten-Versammlung ein Nachweis über die Höhe des noch notwendigen Geldbedarfs vorgelegt werden. Insbesondere soll der Nachweis sich auch auf die Kosten erstrecken, die durch Beschaffung der Innenausstattung (Inventar) entstehen.
5. Aufnahme eines gering verzinslichen Darlehens
Es handelt sich um die Aufnahme einer Anleihe.
2. Antrag der Nass. Heimstätten auf Freigabe von Parzellen aus der Pfandhaft
Es handelt sich um die bebauten Grundstücksparzellen 108/114, 116/114, 117/115, 124/116, 125/116, 119/122, 122/123 in der Sommerwiese.
Der Antrag wird nach dem Vorschlag des Magistrats und der Finanzkommission mit allen gegen eine Stimme genehmigt.
3. Geländeaustausch mit der Nass. Heimstätten-Gesellschaft
Dem Grundstücksaustausch zwischen dem Hospitalfonds der Stadt und den Nass. Heimstätten wird einstimmig zugestimmt mit der Maßgabe, dass die Heimstätten-Gesellschaft die Kosten der Überschreibung trägt.
4. Ergänzung des Stadtverordneten-Beschlusses vom 23.3.28 betr. Anleihe bei der Nass. Landesbank.
Auf Vorschlag des Herrn Stadtverordneten-Vorstehers wird dieser Punkt vertagt.
Nachdem die Schule schlüsselfertig 180.000 RM kosten soll und daher der frühere Kostenvoranschlag nicht erreicht wird, ferner die 8.500,- RM Besatzungsschäden
sowie die 10.000,- RM verbilligtes Darlehen zur Finanzierung der Volksschule verwandt werden soll, demnach also die früher beschlossene Anleihe von insgesamt 370.000 RM nicht ganz benötigt wurde, soll der nächsten Stadtverordneten-Versammlung ein Nachweis über die Höhe des noch notwendigen Geldbedarfs vorgelegt werden. Insbesondere soll der Nachweis sich auch auf die Kosten erstrecken, die durch Beschaffung der Innenausstattung (Inventar) entstehen.
5. Aufnahme eines gering verzinslichen Darlehens
Es handelt sich um die Aufnahme einer Anleihe.

