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betrages der Rente bis zur Abtragung des Schuld in Verbindung zu treten. Evtl. soll bei allzu starker Belastung des Sabel die Rückzahlung erst beginnen wenn er seine bisherigen Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
Im Übrigen soll der Magistrat die Bedingungen festsetzen.
9) Verleihung einer Aufrückungsstelle an Studienrat Lanter.
Wird nach Vorschlag des Magistrats, des Schulausschusses und der Finanzkommission genehmigt. Studienrat Lanter wird daher ab 1. April 1927 eine Aufrückungsstelle (Gruppe XI) verliehen.
10) Gewährung einer Abfindungssumme an die ausscheidende Lehrerin Deneke geb. Kronenberger.
Die Lehrerin Deneke geb. Kronenberger will infolge Verheiratung aus dem Schuldienst der Katharinenschule ausscheiden und beantragt die gesetzliche Abfindungssumme. Wenn sie im Staatsdienst wäre, würde ihr eine Abfindungssumme in Höhe des 16- fachen Monatsgehalts – also etwa 5600,- RM zustehen. Da die Rechtslage, ob dieser Betrag zu zahlen ist, zweifelhaft ist, ein Gutachten des preußischen Städtetages sich ebenfalls unklar ausspricht, hat der Magi-strat einen Vergleich auf den Betrag von 2300,- RM abgeschlossen. Bei Auszahlung dieses Betrages verpflichtet sich die Lehrerin Deneke unwiderruflich, am 31. 3. 28 aus dem Schul-dienst auszuscheiden und keine weiteren Ansprüche zu stellen.
Versammlung ist mit dem Vergleich einverstanden.
11) Aufnahme einer Anleihe bei der Nass.-Landesbank. anstatt bei der Volksbank.
Vorlage wird vom Magistrat zurückgezogen.
12) Abfindung der Schlesischen Boden Kredit Aktien Bank in Breslau aus einer Aufwertungsforderung von
Im Übrigen soll der Magistrat die Bedingungen festsetzen.
9) Verleihung einer Aufrückungsstelle an Studienrat Lanter.
Wird nach Vorschlag des Magistrats, des Schulausschusses und der Finanzkommission genehmigt. Studienrat Lanter wird daher ab 1. April 1927 eine Aufrückungsstelle (Gruppe XI) verliehen.
10) Gewährung einer Abfindungssumme an die ausscheidende Lehrerin Deneke geb. Kronenberger.
Die Lehrerin Deneke geb. Kronenberger will infolge Verheiratung aus dem Schuldienst der Katharinenschule ausscheiden und beantragt die gesetzliche Abfindungssumme. Wenn sie im Staatsdienst wäre, würde ihr eine Abfindungssumme in Höhe des 16- fachen Monatsgehalts – also etwa 5600,- RM zustehen. Da die Rechtslage, ob dieser Betrag zu zahlen ist, zweifelhaft ist, ein Gutachten des preußischen Städtetages sich ebenfalls unklar ausspricht, hat der Magi-strat einen Vergleich auf den Betrag von 2300,- RM abgeschlossen. Bei Auszahlung dieses Betrages verpflichtet sich die Lehrerin Deneke unwiderruflich, am 31. 3. 28 aus dem Schul-dienst auszuscheiden und keine weiteren Ansprüche zu stellen.
Versammlung ist mit dem Vergleich einverstanden.
11) Aufnahme einer Anleihe bei der Nass.-Landesbank. anstatt bei der Volksbank.
Vorlage wird vom Magistrat zurückgezogen.
12) Abfindung der Schlesischen Boden Kredit Aktien Bank in Breslau aus einer Aufwertungsforderung von

