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10) Endgültige Anstellung des Stadtbaumeisters Groß.
Nach Vorlage des Magistrats einstimmig genehmigt. Danach wird Stadtbaumeister Groß ab 1.8.1926 endgültig als Beamter der Stadtgemeinde Montabaur angestellt. Das Probejahr vom 1.8.25 - 31. 7.26 sowie die Militär- und Kriegsdienstzeit werden als ruhegehaltsberechtigte Dienstzeiten angerechnet.
11) Beförderung des Pol. Betr. Assistenten Helm zum Polizeiassistenten und Umwandlung seiner Stelle in eine Polizeiassistentenstelle .
Einstimmig genehmigt mit der Maßgabe, daß Pol. Ass. Helm nach wie vor verpflichtet ist, Außendienst zu versehen.
12) Übertragung der freigewordenen Försterstelle an den Bewerber Forstgehilfen Bayer .
Einstimmig genehmigt.
Einige Herren haben den Wunsch geäußert, daß der Förster seinen Wohnsitz in Montabaur behalten soll.
Außerhalb der Tagesordnung
Nach Vorlage des Magistrats einstimmig genehmigt. Danach wird Stadtbaumeister Groß ab 1.8.1926 endgültig als Beamter der Stadtgemeinde Montabaur angestellt. Das Probejahr vom 1.8.25 - 31. 7.26 sowie die Militär- und Kriegsdienstzeit werden als ruhegehaltsberechtigte Dienstzeiten angerechnet.
11) Beförderung des Pol. Betr. Assistenten Helm zum Polizeiassistenten und Umwandlung seiner Stelle in eine Polizeiassistentenstelle .
Einstimmig genehmigt mit der Maßgabe, daß Pol. Ass. Helm nach wie vor verpflichtet ist, Außendienst zu versehen.
12) Übertragung der freigewordenen Försterstelle an den Bewerber Forstgehilfen Bayer .
Einstimmig genehmigt.
Einige Herren haben den Wunsch geäußert, daß der Förster seinen Wohnsitz in Montabaur behalten soll.
Außerhalb der Tagesordnung
Herr Stadtv. Rademacher wünscht die Instandsetzung der Dachwohnung Diedrich im städt. Hause Elisabethenstr. (Hinterhaus)
Herr Stadtverordneter Olig weist auf den Mißstand des Wasserablaufs am Gebück hin. Dabei bemerkt Herr Magistratsschöffe Sahm auf das mit diesem Gewässer verbundene Wasserrecht der Mühlenbesitzers Stendebach, das nicht verletzt werden dürfe.
Herr Stadtverordneter Olig weist auf den Mißstand des Wasserablaufs am Gebück hin. Dabei bemerkt Herr Magistratsschöffe Sahm auf das mit diesem Gewässer verbundene Wasserrecht der Mühlenbesitzers Stendebach, das nicht verletzt werden dürfe.
Damit schließt die Sitzung
Der Stadtverordnetenvorsteher:
die Stadtverordneten:
Dr. Teves
Willi Hisgen
N. Kespe
M. Eberz
Ba.
N. Kespe
M. Eberz
Ba.

