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3) Ausführung von Notstandsarbeiten.
(Wegebau und Bachläufe)
Die Vorlage wird genehmigt, und die erforderlichen städtischen Zuschüsse werden bewilligt. Bei der Aussprache wurde gewünscht, daß insbesondere folgende Wege einbegriffen werden sollen:
Neue Brücke bis Kunoth,
Weg nach dem Neubau Bertsohn,
Weg von Steinebach Georg bis hinter den Sauerbrunnen,
Weg von Kunoth bis Lenz,
Herr Stadtv. Vorsteher empfiehlt die Instandsetzung des sogenannten Reußegäßchen, ferner die Fortführung der Chaussierungsarbeiten der Peterstorstraße.
4) Ausführung von Notstandsarbeiten. (Wasserleitung).
Die Vorlage wird genehmigt. Für den Fehlbetrag ist ein Darlehen aufzunehmen. Stadt- ver-ordneten-Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß zur Sicherung des Darlehens die auf die Stadt Montabaur entfallenden Reichssteueranteile verpfändet werden.
5) Nachtrag zum Ortsstatut, betr. Schutz gegen Verunstaltung.
Der vorgelegte Nachtrag betr. Verbot der Verwendung von Eternitschiefer wird genehmigt.
6) Bewilligung der Kosten für das Gutachten des Elektrizitätswerks.
Die Kosten im Betrage von 821,80 RM werden nach eingehender Aussprache genehmigt. Der von Herrn Stadtverordneten Rademacher gestellte Antrag, Herrn Bürgermeister Mönig für die Kosten haftbar zu machen, wird gegen 4 Stimmen abgelehnt.
(Wegebau und Bachläufe)
Die Vorlage wird genehmigt, und die erforderlichen städtischen Zuschüsse werden bewilligt. Bei der Aussprache wurde gewünscht, daß insbesondere folgende Wege einbegriffen werden sollen:
Neue Brücke bis Kunoth,
Weg nach dem Neubau Bertsohn,
Weg von Steinebach Georg bis hinter den Sauerbrunnen,
Weg von Kunoth bis Lenz,
Herr Stadtv. Vorsteher empfiehlt die Instandsetzung des sogenannten Reußegäßchen, ferner die Fortführung der Chaussierungsarbeiten der Peterstorstraße.
4) Ausführung von Notstandsarbeiten. (Wasserleitung).
Die Vorlage wird genehmigt. Für den Fehlbetrag ist ein Darlehen aufzunehmen. Stadt- ver-ordneten-Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß zur Sicherung des Darlehens die auf die Stadt Montabaur entfallenden Reichssteueranteile verpfändet werden.
5) Nachtrag zum Ortsstatut, betr. Schutz gegen Verunstaltung.
Der vorgelegte Nachtrag betr. Verbot der Verwendung von Eternitschiefer wird genehmigt.
6) Bewilligung der Kosten für das Gutachten des Elektrizitätswerks.
Die Kosten im Betrage von 821,80 RM werden nach eingehender Aussprache genehmigt. Der von Herrn Stadtverordneten Rademacher gestellte Antrag, Herrn Bürgermeister Mönig für die Kosten haftbar zu machen, wird gegen 4 Stimmen abgelehnt.

