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Bericht über die Sitzung vom 7. November 1925
Anwesend waren:
Herr Bürgermeister Mönig,
die Herren Beigeordneten Gehling und Olig,
die Herren Magistratsschöffen Flügel, Eisel, Intra und Sahm,
Herr Stadtverordneten-Vorsteher Dr. Teves,
die Herren Stadtverordneten Altenhofen, Burg, Frau Deneke, Eberz, Feigen, Germann, His-gen, Ickenroth, Klemann, Kespe, Lenaif, Müller, Nink und Rademacher, Herr Stadtv. Olig war verhindert und erschien 1 ½ Stunde nach Beginn der Sitzung
Herr Bürgermeister Mönig,
die Herren Beigeordneten Gehling und Olig,
die Herren Magistratsschöffen Flügel, Eisel, Intra und Sahm,
Herr Stadtverordneten-Vorsteher Dr. Teves,
die Herren Stadtverordneten Altenhofen, Burg, Frau Deneke, Eberz, Feigen, Germann, His-gen, Ickenroth, Klemann, Kespe, Lenaif, Müller, Nink und Rademacher, Herr Stadtv. Olig war verhindert und erschien 1 ½ Stunde nach Beginn der Sitzung
A. Öffentliche Sitzung
Herr Stadtv. Rademacher beantragt, den auf der Tagesordnung für vertrauliche Sitzung stehenden Punkt „Aussprache über die Verwaltung der Stadt“ in öffentlicher Sitzung zu verhandeln. Demgegenüber beantragt Herr Stadtv. Klemann den Punkt, wie angesetzt, in der geheimen Sitzung zu belassen. Nach kurzer Aussprache wird mit allen gegen 4 Stimmen be-schlossen, die Tagesordnung bestehen zu lassen
1. Bewilligung weiterer Mittel zur Verfügung des Magistrats.
Der Antrag wird vom Magistrat zurückgezogen.
2. Beschaffung von verbilligtem Brennholz für bedürftige Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene.
Es soll Brennmatarial, je nachdem was zur Verfügung steht oder am geeignetsten ist, zur Verfügung gestellt werden. Auch sonstige Bedürftige und Erwerbslose sind zu berücksichtigen unter Zuziehung der Armenkommission.
1. Bewilligung weiterer Mittel zur Verfügung des Magistrats.
Der Antrag wird vom Magistrat zurückgezogen.
2. Beschaffung von verbilligtem Brennholz für bedürftige Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene.
Es soll Brennmatarial, je nachdem was zur Verfügung steht oder am geeignetsten ist, zur Verfügung gestellt werden. Auch sonstige Bedürftige und Erwerbslose sind zu berücksichtigen unter Zuziehung der Armenkommission.

