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8. Antrag des Brüderhauses auf Ermäßigung des Wassergeldes.
Wird an den Magistrat zurückverwiesen.
9. Ausstellung einer Schuldurkunde, betr. städtischer Wasserschäden und Bewilligung am 666,66 RM zur Beseitigung von Wasserschäden.
Genehmigt.
10. Vergnügungssteuer und Verwaltungsgebühr für die Tanzscheine an den Kirmestagen.
Der Kath. Gesellenverein und der Gastwirt H. Schmidt sollen je 110 RM zahlen und zwar:
Wird an den Magistrat zurückverwiesen.
9. Ausstellung einer Schuldurkunde, betr. städtischer Wasserschäden und Bewilligung am 666,66 RM zur Beseitigung von Wasserschäden.
Genehmigt.
10. Vergnügungssteuer und Verwaltungsgebühr für die Tanzscheine an den Kirmestagen.
Der Kath. Gesellenverein und der Gastwirt H. Schmidt sollen je 110 RM zahlen und zwar:
Städtische Vergnügungssteuer
30,- RM
Staatl.Verwaltungsgebühr für Verlängerung der Polizeistunde
20,- RM
Staatl.Verwaltungsgebühr für die Tanzlustbarkeit 3x20.-=
60,- RM
zus.
110 RM
Die städtische Vergnügungssteuer wird erlassen. Bezüglich der Verwaltungsgebühr soll Herr Landrat gebeten werden, in Zukunft die Mindestsätze zu erheben.
B Vertrauliche Sitzung
11. Angebot Karl Arnst betr. Ankauf seines Bauplatzes Ecke Bahnhof- und Eschelbacher Straße.
Abgelehnt!
Abgelehnt!
12. Antrag Heinrich Volkmann auf Tausch seiner Grundstücke an der Bodener-Straße gegen ein Grundstück am Waldgelände am Himmelfeld.
Abgelehnt!
Abgelehnt!

