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V. Beschaffung von Kommunalpolitischen Blättern für die Mitglieder der städtischen Körperschaften.
Zur besseren Orientierung in der Kommunalpolitik wird auf Antrag des Herrn Stadtv. Vorstehers Dr. Teves für jedes Mitglied der städtischen Körperschaften ein Exemplar des Kommunalpolitischen Blattes der Partei, zu dem sich die einzelnen Mitglieder bekennt, bestellt.
VI. Erhebung eines Zuschlags zur Gewerbesteuer für des R. J. 1924.
Für die Gewerbesteuer-Vorauszahlung wird ein vorl. Zuschlag von 200 % festgesetzt.
Zur besseren Orientierung in der Kommunalpolitik wird auf Antrag des Herrn Stadtv. Vorstehers Dr. Teves für jedes Mitglied der städtischen Körperschaften ein Exemplar des Kommunalpolitischen Blattes der Partei, zu dem sich die einzelnen Mitglieder bekennt, bestellt.
VI. Erhebung eines Zuschlags zur Gewerbesteuer für des R. J. 1924.
Für die Gewerbesteuer-Vorauszahlung wird ein vorl. Zuschlag von 200 % festgesetzt.
Vertrauliche Sitzung
VII. Vergütung für den Bürgermeister-Stellvertreter
Der Bürgermeister-Stellvertreter Herr Beigeordneter Gehling erhält für die Dauer der Vertretung des Bürgermeisters die gleiche Besoldung, die dem ausgewiesenen Herrn Bürgermeister Mönig nach Besoldungsgruppe X zusteht. Das ist die Stufe 7 der Gruppe X.
Der Bürgermeister-Stellvertreter Herr Beigeordneter Gehling erhält für die Dauer der Vertretung des Bürgermeisters die gleiche Besoldung, die dem ausgewiesenen Herrn Bürgermeister Mönig nach Besoldungsgruppe X zusteht. Das ist die Stufe 7 der Gruppe X.
Der Stadtverordnetenvorsteher:
i. V.
die Stadtverordneten:
Dr. Teves
Rademacher
M. Eberz
W. Hisgen
M. Eberz
W. Hisgen

