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Bericht über die Sitzung vom 14. März 1924
Anwesend waren unter dem Vorsitz des Herrn Stadtverordneten-Vorstehers Dr. Teves:
a) die Herren Beigeordneten Gehling und Olig,
b) die Herren Magistratsschöffen Flügel, Germann u. Philippi,
c) die Herren Stadtverordneten Burg, Eisel, Eberz, Dr. Froning, Feigen, Ickenroth, Intra, Lenaif, Dr. Marx, Müller, Roßbach, Weyer.
Entschuldigt fehlten die Herren Stadtverordneten Adam Lenz, Josef Kutting, Adam Wilhelmy, Wilhelm Gerland und Frau Windeck.
a) die Herren Beigeordneten Gehling und Olig,
b) die Herren Magistratsschöffen Flügel, Germann u. Philippi,
c) die Herren Stadtverordneten Burg, Eisel, Eberz, Dr. Froning, Feigen, Ickenroth, Intra, Lenaif, Dr. Marx, Müller, Roßbach, Weyer.
Entschuldigt fehlten die Herren Stadtverordneten Adam Lenz, Josef Kutting, Adam Wilhelmy, Wilhelm Gerland und Frau Windeck.
A Öffentliche Sitzung
1) Die städtische Hundesteuer
wird mit Wirkung von 1. April 1924 ab jährlich auf 8 Goldmark für den ersten, 20 Goldmark für die zweiten und auf 30 Goldmark für den dritten und jeden weiteren Hund festgesetzt.
2) Die städtischen Wiegegebühren
werden mit sofortiger Wirkung auf 50 Goldpfennig festgesetzt.
3) Die Erhöhung der Pacht für die städtischen Grundstücke
wird an die Landwirtschaftskommission verwiesen.
4) Die Beisitzer für die Wahlvorstände und deren Stellvertreter werden gemäß § 6 Absatz 4 der Wahlordnung für die Wahlen zu den Gemeindevertretungen von den durch den Magistrat bereits ernannten Wahlvorstehern aus den Wahlberechtigten ihres Abstimmungsbezirks berufen.
Zu Beisitzern des Wahlausschusses werden die Herren Stadtverordneten Studienrat a. D. Dr. Anton Marx und Schreinermeister Peter Müller und als deren Stellvertre-
wird mit Wirkung von 1. April 1924 ab jährlich auf 8 Goldmark für den ersten, 20 Goldmark für die zweiten und auf 30 Goldmark für den dritten und jeden weiteren Hund festgesetzt.
2) Die städtischen Wiegegebühren
werden mit sofortiger Wirkung auf 50 Goldpfennig festgesetzt.
3) Die Erhöhung der Pacht für die städtischen Grundstücke
wird an die Landwirtschaftskommission verwiesen.
4) Die Beisitzer für die Wahlvorstände und deren Stellvertreter werden gemäß § 6 Absatz 4 der Wahlordnung für die Wahlen zu den Gemeindevertretungen von den durch den Magistrat bereits ernannten Wahlvorstehern aus den Wahlberechtigten ihres Abstimmungsbezirks berufen.
Zu Beisitzern des Wahlausschusses werden die Herren Stadtverordneten Studienrat a. D. Dr. Anton Marx und Schreinermeister Peter Müller und als deren Stellvertre-

