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5. Nachdem der durch Stadtverordneten Beschluß vom 7. September 1923 beabsichtigte Ankauf des teilweise abgebrannten Hauses in der Elisabethenstraße Nr. 6 zu keinem Ergebnis geführt hat, wird beschlossen, das Haus durch das Wohnungsamt bzw. durch die Polizeiverwaltung zu beschlagnahmen und vorläufig mit einem Dach mit Asphalt zu versehen. Die Mieten sollen derart festgesetzt werden, daß die Kosten für den Wiederaufbau nebst Zinsen gedeckt werden. Der Magistrat wird beauftragt, das weitere zu veranlassen. Dieser Punkt stand nicht auf der Tagesordnung. Die Dringlichkeit wurde daher einstimmig beschlossen.
6. Der Strompreis
wird für den Monat September d. J. auf 15 Millionen für Lichtstrom und 10 Millionen Mark für den Kraftstrom festgesetzt. Die Zählermiete beträgt vom gleichen Zeitpunkt ab monatlich 100.000 Mark. Vom 1. Oktober 1923 ab beträgt der Strompreis für die Kilowattstunde Lichtstrom 60 Goldpfennig und für Kraftstrom 40 Goldpfennig. Maßgebend ist der Durchschnittssatz des Dollarstandes des betr. Monats.
Die Versammlung nimmt davon Kenntnis, daß die Verhandlungen mit Herrn Mühlenbesitzer Adam Quirmbach von hier über Stromlieferung für das Elektrizitätswerk gescheitert sind.
7. Infolge der Finanznot ist die Stadtverwaltung nicht mehr in der Lage, die Notstandsunterstützungen der Erwerbslosen zu zahlen. Nach Vorschlag des Magistrats wird daher beschlossen sämtliche Notstandsarbeiten ab 1. Oktober 1923
6. Der Strompreis
wird für den Monat September d. J. auf 15 Millionen für Lichtstrom und 10 Millionen Mark für den Kraftstrom festgesetzt. Die Zählermiete beträgt vom gleichen Zeitpunkt ab monatlich 100.000 Mark. Vom 1. Oktober 1923 ab beträgt der Strompreis für die Kilowattstunde Lichtstrom 60 Goldpfennig und für Kraftstrom 40 Goldpfennig. Maßgebend ist der Durchschnittssatz des Dollarstandes des betr. Monats.
Die Versammlung nimmt davon Kenntnis, daß die Verhandlungen mit Herrn Mühlenbesitzer Adam Quirmbach von hier über Stromlieferung für das Elektrizitätswerk gescheitert sind.
7. Infolge der Finanznot ist die Stadtverwaltung nicht mehr in der Lage, die Notstandsunterstützungen der Erwerbslosen zu zahlen. Nach Vorschlag des Magistrats wird daher beschlossen sämtliche Notstandsarbeiten ab 1. Oktober 1923

