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Bericht über die Sitzung vom 11. Juni 1923
Anwesend waren unter dem Vorsitz der Herrn Stadtverordnetenvorstehers Dr. Teves:
a) die Herren Beigeordneten Bahl und Gehling,
b) die Herren Magistratsschöffen Germann und Philippi,
c) die Herren Stadtverordneten Burg, Eisel, Eberz, Feigen, Intra, Lenz, Dr.Marx, Müller, Roßbach, Stern, Wilhelmy, Lenaif, sowie Frau Stadtverordnete Windeck.
Entschuldigt fehlten Herr Beigeordneter und Stadtr. Gaul sowie die Herren Stadtverordneten Dr. Froning, Ickenroth und Weyer.
a) die Herren Beigeordneten Bahl und Gehling,
b) die Herren Magistratsschöffen Germann und Philippi,
c) die Herren Stadtverordneten Burg, Eisel, Eberz, Feigen, Intra, Lenz, Dr.Marx, Müller, Roßbach, Stern, Wilhelmy, Lenaif, sowie Frau Stadtverordnete Windeck.
Entschuldigt fehlten Herr Beigeordneter und Stadtr. Gaul sowie die Herren Stadtverordneten Dr. Froning, Ickenroth und Weyer.
A. Öffentliche Sitzung
1. Die Amtseinführung und Vereidigung des Herrn Beigeordneten Gehling
erfolgt durch Herrn I. Beigeordneten Bahl in der vorgeschriebenen Form.
2. Pflege und Verwaltung der Baumanlagen und Grasnutzungen an den Landwegen durch den Bezirksverband.
Wird von der Tagesordnung abgesetzt. Es soll insbesondere festgestellt werden, welchen Prozentsatz an den Erträgnissen der Bezirksverband fordert und ob etwa beabsichtigt ist, auch von diesen Wegen Anerkennungs- und Benutzungsgebühren für Wegeanschlüsse zu erheben.
3. Die Neuverpachtung der Schafweide
soll vom 1. Oktober 1923 ab an die Ortsbauernschaft erfolgen. Bedingung ist, daß auch Nichtmitglieder der Ortsbauernschaft Schafe halten und sich an der Weide beteiligen können
erfolgt durch Herrn I. Beigeordneten Bahl in der vorgeschriebenen Form.
2. Pflege und Verwaltung der Baumanlagen und Grasnutzungen an den Landwegen durch den Bezirksverband.
Wird von der Tagesordnung abgesetzt. Es soll insbesondere festgestellt werden, welchen Prozentsatz an den Erträgnissen der Bezirksverband fordert und ob etwa beabsichtigt ist, auch von diesen Wegen Anerkennungs- und Benutzungsgebühren für Wegeanschlüsse zu erheben.
3. Die Neuverpachtung der Schafweide
soll vom 1. Oktober 1923 ab an die Ortsbauernschaft erfolgen. Bedingung ist, daß auch Nichtmitglieder der Ortsbauernschaft Schafe halten und sich an der Weide beteiligen können

