Bestand 
Protokolle der Stadtverordneten-Versammlung 1919-1928
Entstehung
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2. Die Aufnahme einer Anleihe von 2.000.000 Mark in Form einer Reichskreditbeihilfe für das im Bau befindliche Vierfamilienhaus zu 7% Zinsen
wird genehmigt.

3. Die Aufnahme von 10.000.000 Mark laufenden Kredit bei der Kreissparkasse
wird genehmigt.

4. Als Prämie für fleißige Berufsschüler
werden 2.000 Mark genehmigt.

5a. Den Strompreisen
werden vom 1. Januar 1923 ab bis auf weiteres, die Lichtstrompreise der Überlandzentrale zu Grunde gelegt. Im Winterhalbjahr also während der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März, soll mit Rücksicht auf die teilweise Erzeugung des Stromes durch Wasserkraft der Lichtstrom 10% billiger als der Lichtstrom der Überlandzentrale abgegeben werden. Während der Sommermonate wird dagegen für Lichtstrom der volle Preis wie bei der Überlandzentrale erhoben. Der Kraftstrom soll in beiden Fällen 20 % billiger als Lichtstrom abgegeben werden.

5 b. Der für Apparate benutzte Strom
wird bis auf weiteres als Kraftstrom berechnet, jedoch nur in denjenigen Betrieben in welchen ein besonderer Zähler angebracht und besondere Leitungen vorhanden sind, so daß die
Entnahme von Lichtstrom aus der Kraftstromleitung ausgeschlossen ist. Wo die entsprechende Einrichtung