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berücksichtigt.
Nach mehr als 4- stündiger Beratung werden folgende Steuersätze festgesetzt:
Grundsteuer
6000 Prozent
Gebäudesteuer
2000 Prozent
Gewerbesteuer Klasse I
1800 Prozent
Gewerbesteuer Klasse II
1500 Prozent
Gewerbesteuer Klasse III
1200 Prozent
Gewerbesteuer Klasse IV
1000 Prozent
Betriebssteuer
1000 Prozent
Das Deckgeld für Kühe wird auf 600 Mark festgesetzt. An Gebühren für die Müllabfuhr werden 100% des Nutzungswertes der angeschlossenen Grundstücke erhoben. Die Vergütung für Lohnfuhren des städt. Fuhrparks soll 1.200 Mark für die Stunde betragen. An Wassergeld wird für das erste Halbjahr der 6- fache und für das 2. Halbjahr der 50- fache Betrag des Vorjahres erhoben. Die Verwaltungsgebühren werden von 1. 12.1922 ab auf den 2½- fachen Betrag (durchschnittlich auf 50 Mark) erhöht. Nach Lage des Falles kann Ermäßigung und Befreiung durch den Bürgermeister erfolgen. Die Wiegegebühren sollen bis zu 20 Zentner Nettogewicht 50 Mark betragen. Sie erhöhen sich für jeden weiteren Zentner um 2 Mark. Die Erhöhung der Marktgebühren wird an den Magistrat verwiesen. Die Gebühren für die Benutzung des Totenwagens werden für Einheimische auf 100 Mark und für Auswärtige auf 500 Mark erhöht. Die Hundesteuer wird vom 1. Okt. 1923 ab für den ersten im Haushalt befindlichen Hund auf 500 Mark erhöht.
Mit vorstehenden Festsetzungen bzw. Erhöhungen wird der Haushaltsplan genehmigt.

