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19. Der Amtsgehilfe Strunk
wird vom 1. Oktober 1922 ab als ständiger Angestellter behandelt, damit der von der Regierung gewährte Zuschuß nicht verloren geht. Er erhält die Bezüge nach Gruppe II.
20. Eingruppierung des Angestellten Franz Helm.
Die Vergütung der erhöhten Besoldungsgruppe sollte nur während der Zeit der Vertretung des Stadtrentmeisters gezahlt werden. Sie ist irrtümlich weitergezahlt worden. Vom 1.10.1922 hat die Besoldung nach Gruppe V zu erfolgen. Falls Held die erste Kassenprüfung abgelegt hat, kann der Angelegenheit, betr. Besoldung nach Gruppe VI wieder näher getreten werden.
21. Von der Personalangelegenheit Gerber
wird Kenntnis genommen.
wird vom 1. Oktober 1922 ab als ständiger Angestellter behandelt, damit der von der Regierung gewährte Zuschuß nicht verloren geht. Er erhält die Bezüge nach Gruppe II.
20. Eingruppierung des Angestellten Franz Helm.
Die Vergütung der erhöhten Besoldungsgruppe sollte nur während der Zeit der Vertretung des Stadtrentmeisters gezahlt werden. Sie ist irrtümlich weitergezahlt worden. Vom 1.10.1922 hat die Besoldung nach Gruppe V zu erfolgen. Falls Held die erste Kassenprüfung abgelegt hat, kann der Angelegenheit, betr. Besoldung nach Gruppe VI wieder näher getreten werden.
21. Von der Personalangelegenheit Gerber
wird Kenntnis genommen.
Außerhalb der Tagesordnung.
22. die Eintragung einer Hypothek betr. Reichsdarlehen und städtisches Darlehen für das Wohnhaus der Ehefrau des Gärtners Jakob Schneider und Maria geb. Stetenfeld
wird genehmigt.
22. die Eintragung einer Hypothek betr. Reichsdarlehen und städtisches Darlehen für das Wohnhaus der Ehefrau des Gärtners Jakob Schneider und Maria geb. Stetenfeld
wird genehmigt.
Der Stadtverordnetenvorsteher:
die Stadtverordneten:
Dr. Teves
Eugen Stern
Heinrich Intra
Frau W. Windeck
Heinrich Intra
Frau W. Windeck

