Bestand 
Protokolle der Stadtverordneten-Versammlung 1919-1928
Entstehung
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25.
Erhöhung des Marktstandsgeldes.
Das Markstandsgeld § 81 der Polizeiverordnung
vom 4.12.1889 - soll erhöht werden.
a) von Waren, welche in Buden, auf Tischen,
Gestellen, Wagen oder Karren feilgeboten werden,
für den Tag und je qm. Raum auf 5,- Mark,
(12 qm wird für voll gerechnet)
b) von Ochsen, Kühen und Rindern für das
Stück auf 10,-Mark
c) von Kälbern, Schweinen und Schafen für das
Stück auf 5,- Mark.
B.Vertrauliche Sitzung
26.
Besoldung des Bürgermeisters.
Das Besoldungsdienstalter wird auf den
1. April 1907 festgesetzt. Die Pensionsberechtigte
Dienstzeit beginnt mit dem 1. April 1899.
dem Tag der Vollendung des 17. Lebensjahres
die Besoldung erfolgt nach Gruppe XI vom Tage
des Dienstantritts ab.
27.
Vertretung des Bürgermeisters.
Wenn der Bürgermeister einige Tage abwesend
ist, wird die Anwesenheit eines Beigeordneten
nicht für erforderlich gehalten.
Die Unterschriften sind ihm an die Wohnung
zu bringen. Sollte der Bürgermeister längere
Zeit abwesend sein wird der Magistrat über
die Vertretung durch einen Beigeordneten Beschluß
fassen. Die Vergütung für die Vertretung durch
einen Beigeordneten wird auf 50 Mark für den Tag
festgesetzt.