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Gemeinsame Sitzung des Magistrats und der Stadt-
verordnetenversammlung vom 20. Dezember 1921
Gemeinsame Sitzung des Magistrats und der Stadt-
verordnetenversammlung vom 20. Dezember 1921
Anwesend sind sämtliche Mitglieder der beiden
Körperschaften.
Körperschaften.
Tagesordnung: Bürgermeisterwahl
Nachdem der Stadtverordneten-Vorsteher Herr Rechtsanwalt
und Notar Dr. Teves die Bestimmungen der
Städteordnung über die Wahl des Bürgermeisters bekannt
gegeben hat, wird zur Wahl geschritten. Bei der einmaligen
Abstimmung erhielten:
Herr Bürooberinspektor Mönig aus Hagen (Westf.) 12 Stimmen,
Herr Steuerinspektor Hermes aus Montabaur 10 Stimmen
Herr Oberstadtsekretär Böckling aus Essen 1 Stimme
Demnach ist Herr Bürooberinspektor Mönig zum
Bürgermeister der Stadt Montabaur gewählt. Die Wahl
ist jedoch unter der Voraussetzung erfolgt, daß das
vorliegende Pensionsgesuch des Herrn Bürgermeisters
Hartenfels genehmigt wird und gilt der Gewählte erst vom
Tage der Pensionierung des ersteren als endgültig
gewählt.
Es wird sodann ohne Ladung in eine Stadtverordnetensitzung
eingetreten. Die Versammlung ist hiermit einverstanden.
Auf der Tagesordnung steht
Nachdem der Stadtverordneten-Vorsteher Herr Rechtsanwalt
und Notar Dr. Teves die Bestimmungen der
Städteordnung über die Wahl des Bürgermeisters bekannt
gegeben hat, wird zur Wahl geschritten. Bei der einmaligen
Abstimmung erhielten:
Herr Bürooberinspektor Mönig aus Hagen (Westf.) 12 Stimmen,
Herr Steuerinspektor Hermes aus Montabaur 10 Stimmen
Herr Oberstadtsekretär Böckling aus Essen 1 Stimme
Demnach ist Herr Bürooberinspektor Mönig zum
Bürgermeister der Stadt Montabaur gewählt. Die Wahl
ist jedoch unter der Voraussetzung erfolgt, daß das
vorliegende Pensionsgesuch des Herrn Bürgermeisters
Hartenfels genehmigt wird und gilt der Gewählte erst vom
Tage der Pensionierung des ersteren als endgültig
gewählt.
Es wird sodann ohne Ladung in eine Stadtverordnetensitzung
eingetreten. Die Versammlung ist hiermit einverstanden.
Auf der Tagesordnung steht
Abbau der Verwaltung
Ein Antrag auf Verhandlung dieser Angelegenheit
in geheimer Sitzung wird abgelehnt. Nach längerer
Diskussion in der nochmals darauf hingewiesen wurde,
daß eine endgültige Beschlußfassung
dieser Frage nicht in öffentlicher Sitzung stattfinden
Ein Antrag auf Verhandlung dieser Angelegenheit
in geheimer Sitzung wird abgelehnt. Nach längerer
Diskussion in der nochmals darauf hingewiesen wurde,
daß eine endgültige Beschlußfassung
dieser Frage nicht in öffentlicher Sitzung stattfinden

