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b) Die Versammlung beauftragt die Herren Bürgermeister
Hartenfels und Beigeordneten und Stadtverordneten
Gaul zur Teilnahme an der am 3. und
4. Juni 1921 in Bad Eins stattfindenden
Jahresversammlung des Nass. Städtetages.
c) Mit Bezug auf die bevorstehende Erweiterung
der städt. Wasserleitung beschließt die Versammlung
im Hinblick auf die große Bedeutung dieses
Vorhabens und um sich für alle Fälle zu decken
vor der Ausführung der Leitungsarbeiten ein
Sachverständigen-Gutachten durch Herrn
Diplom-Ingenieur J. Endris aus Cöln, welcher ein
diesbezügliches Angebot gemacht hat, einzuholen.
d) Zur Vermeidung von Unklarheiten erklärt die
Stadtverordneten-Versammlung mit Bezug auf
den Beschluß der letzten Sitzung betr. Bewilligung
der Besatzungszulage an die städt. Arbeiter
folgendes:
1) Die Bewilligung der Besatzungszulagen an
den ständigen Arbeiter geschah nur unter der
Bedingung, daß der Stadt 80% dieser Zulage
vom Reiche zurückerstattet werden.
2) Durch diese Bewilligung wurde nicht
ausgesprochen, daß die ständigen Arbeiter nicht aus
einem wichtigen Grunde, z. B. wenn die
Stadt keine und reichende Beschäftigung mehr
für sie hat, entlassen werden können.
3) Durch die Bewilligung wurde ferner
nicht ausgesprochen, daß die ständigen
Arbeiter ruhegehaltsberechtigt sein sollen.
In einer eingehenden Aussprache hierüber
erläutert Herr Bürgermeister daß nach
dem Tarif des Hess.-Nass.- Wirtschaftsverbandes
die ständigen städt. Arbeiter unter die
Hartenfels und Beigeordneten und Stadtverordneten
Gaul zur Teilnahme an der am 3. und
4. Juni 1921 in Bad Eins stattfindenden
Jahresversammlung des Nass. Städtetages.
c) Mit Bezug auf die bevorstehende Erweiterung
der städt. Wasserleitung beschließt die Versammlung
im Hinblick auf die große Bedeutung dieses
Vorhabens und um sich für alle Fälle zu decken
vor der Ausführung der Leitungsarbeiten ein
Sachverständigen-Gutachten durch Herrn
Diplom-Ingenieur J. Endris aus Cöln, welcher ein
diesbezügliches Angebot gemacht hat, einzuholen.
d) Zur Vermeidung von Unklarheiten erklärt die
Stadtverordneten-Versammlung mit Bezug auf
den Beschluß der letzten Sitzung betr. Bewilligung
der Besatzungszulage an die städt. Arbeiter
folgendes:
1) Die Bewilligung der Besatzungszulagen an
den ständigen Arbeiter geschah nur unter der
Bedingung, daß der Stadt 80% dieser Zulage
vom Reiche zurückerstattet werden.
2) Durch diese Bewilligung wurde nicht
ausgesprochen, daß die ständigen Arbeiter nicht aus
einem wichtigen Grunde, z. B. wenn die
Stadt keine und reichende Beschäftigung mehr
für sie hat, entlassen werden können.
3) Durch die Bewilligung wurde ferner
nicht ausgesprochen, daß die ständigen
Arbeiter ruhegehaltsberechtigt sein sollen.
In einer eingehenden Aussprache hierüber
erläutert Herr Bürgermeister daß nach
dem Tarif des Hess.-Nass.- Wirtschaftsverbandes
die ständigen städt. Arbeiter unter die

