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Errichtung dieser Stelle mit Wirkung vom 1. April
1920 ab.
III. Ausbau des früher Emil Hermes'schen Besitztums
und des Schuppens bei der Stadtmühle
In dem früheren Hermes'schen Wohnhaus
läßt sich eine Wohnung von einer Küche und zwei
großen Zimmern herrichten. Die vorgelegte
Bauskizze wird gutgeheißen. Die Baukosten sind
verhältnismäßig niedrig und betragen zirka 17.000,- Mark.
Die Vorlage wird nach Vorschlag des Magistrats
und der Baukommission mit Rücksicht auf die
große Wohnungsnot genehmigt.
Über den Ausbau des Schuppens bei
der Stadtmühle wurde bereits in den letzten
Sitzungen verhandelt. Es liegt ein Antrag des
Magistrats vor, im Interesse der Wohnungsnot
das Projekt doch auszuführen. Ein gleicher Antrag
ist vom hiesigen Gewerbeverein eingegangen. Die
Stadtverordneten-Versammlung steht auf dem
Standpunkt, daß an den Gründen, die zur
Ablehnung des Antrages geführt haben, – nämlich
die ungesunden Verhältnisse, das Fehlen des
Kellers, der Speichers usw. — sich nichts geändert
habe, und lehnt auch diesmal die Ausführung
der Vorlage ab.
In der Beratung wurde der Antrag ein-
gebracht, das alte Amtsgericht auszubauen und
ein größeres Wohnhaus von 4 bis 6 Wohnungen
herzustellen. Dieser Antrag fand allgemeine
Zustimmung. Da er nicht auf der Tagesordnung
stand, wurde vorerst die Dringlichkeit
angenommen.
Alsdann wurde beschlossen, der Magistrat
möge Pläne zum Ausbau des alten Amtsge-
1920 ab.
III. Ausbau des früher Emil Hermes'schen Besitztums
und des Schuppens bei der Stadtmühle
In dem früheren Hermes'schen Wohnhaus
läßt sich eine Wohnung von einer Küche und zwei
großen Zimmern herrichten. Die vorgelegte
Bauskizze wird gutgeheißen. Die Baukosten sind
verhältnismäßig niedrig und betragen zirka 17.000,- Mark.
Die Vorlage wird nach Vorschlag des Magistrats
und der Baukommission mit Rücksicht auf die
große Wohnungsnot genehmigt.
Über den Ausbau des Schuppens bei
der Stadtmühle wurde bereits in den letzten
Sitzungen verhandelt. Es liegt ein Antrag des
Magistrats vor, im Interesse der Wohnungsnot
das Projekt doch auszuführen. Ein gleicher Antrag
ist vom hiesigen Gewerbeverein eingegangen. Die
Stadtverordneten-Versammlung steht auf dem
Standpunkt, daß an den Gründen, die zur
Ablehnung des Antrages geführt haben, – nämlich
die ungesunden Verhältnisse, das Fehlen des
Kellers, der Speichers usw. — sich nichts geändert
habe, und lehnt auch diesmal die Ausführung
der Vorlage ab.
In der Beratung wurde der Antrag ein-
gebracht, das alte Amtsgericht auszubauen und
ein größeres Wohnhaus von 4 bis 6 Wohnungen
herzustellen. Dieser Antrag fand allgemeine
Zustimmung. Da er nicht auf der Tagesordnung
stand, wurde vorerst die Dringlichkeit
angenommen.
Alsdann wurde beschlossen, der Magistrat
möge Pläne zum Ausbau des alten Amtsge-

